Facebook speichert Daten europäischer User in den USA. Der Europ. Gerichtshof (EuGH) verhandelt gegenwärtig darüber, ob dies rechtmäßig geschieht. Im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens hat der Generalanwalt des EuGH in seiner Stellungnahme deutliche Worte gefunden, die die Rechtswidrigkeit dieser Speicherungen darlegen. Näheres zu diesem Verfahren und zur Stellungnahme des Generalanwalts finden Sie unter http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-facebook-daten-101.html.
Der Generalanwalt stellt fest: Die USA garantieren kein angemessenes Datenschutzniveau mehr. Sie sind kein sicherer Hafen. Das US-Recht gestatte es, die persönlichen Daten von EU-Bürgern zu speichern, ohne dass diese über wirksamen Rechtsschutz dagegen verfügen. Vor allem argumentiert der Generalanwalt mit den aktuellen Erkenntnissen der vergangenen Jahre rund um die US-Geheimdienste. Der Zugang zu den Daten durch die US-Geheimdienste sei ein Eingriff in die Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz. Die Überwachung sei massiv, nicht zielgerichtet und umfasse auch die Inhalte der Kommunikation, ohne jede Differenzierung.
Damit sieht sich der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte in seiner kritischen Haltung gegenüber Facebook und der Präsenz von staatlichen Stellen auf Facebook bestätigt:
Wer dazu beiträgt, dass Facebook-Angebote attraktiv sind und von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, der versorgt nicht nur Facebook selbst mit teilweise sensiblen personenbezogenen (Nutzungs-)Daten, der ermöglicht auch staatlichen US-amerikanischen Stellen einen weitgehend unkontrollierten Zugang zu diesen Daten.
Stellen des Landes sollten dies nicht befördern; sie sollten vielmehr über diese Gefahren aufklären und Alternativen unterstützen.