Frühjahrskonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder endet mit klaren Forderungen

- Pressemitteilung vom 30. März 2009

Die 77. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich in Berlin unter dem Vorsitz des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, mit aktuellen datenschutzpolitischen und datenschutzrechtlichen Themen befasst.

Im Mittelpunkt standen die Konsequenzen aus den Datenskandalen der jüngsten Vergangenheit. Diese Skandale haben erneut deutlich gemacht, dass das Bundesdatenschutzgesetz dringend überarbeitet und modernisiert werden muss. Die Datenschutzbeauftragten werden sich an den anstehenden Arbeiten beteiligen und in den nächsten Monaten - mit Unterstützung von Hochschulprofessoren und IT-Fachleuten - Thesen und Formulierungen für ein neues Bundesdatenschutzgesetz erarbeiten.

Die Konferenz hat in ihrer Entschließung Defizite beim Datenschutz jetzt beseitigen auf die bereits jetzt dringend notwendige Verabschiedung der Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes hingewiesen. Diese enthalten auch die gebotenen Korrekturen für Auskunfteien und den Adresshandel. Vor allem mit Adressen dürfe künftig nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen Handel getrieben werden. Zudem wurde die überfällige Modernisierung des Datenschutzrechts angemahnt.

Mit der Entschließung Eckpunkte für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz wurde die Bundesregierung zudem aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem zunehmenden Trend zur heimlichen Überwachung von Be-schäftigten mittels Videokameras oder durch Ausforschung des E-Mailverkehrs durch Arbeitgeber entgegensteuere. Deshalb sei in einem eigenen Gesetz klar zu regeln, welche Daten Unternehmen und öffentliche Stellen im Einstellungsverfahren und im Verlauf des Arbeitslebens über ihre Beschäftigten erheben und wozu sie die Daten nutzen dürfen.

Auf die Rechtswidrigkeit der von den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern genutzte Verbunddatei Gewalttäter Sport wurde in der Entschließung Die polizeiliche Datenverarbeitung in INPOL hat keine Rechtsgrundlage hingewiesen.

Die Konferenz forderte außerdem in der Entschließung Auskunftsanspruch der Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren gewährleisten, dass der Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft im Besteuerungsverfahren, dessen uneingeschränkte Geltung auch für die Finanzverwaltung vom Bundesverfassungsgericht März 2008 festgestellt wurde, endlich in der Abgabenordnung verankert wird.

Die Datenschutzbeauftragten treten verstärkt dafür ein, dass sich gerade Jugendliche in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts neben der Medienkompetenz auch Datenschutzkompetenz aneignen. Die Konferenz hat deshalb einem Preisträger des Wettbewerbs der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema Privatsphäre 2.0, dem Elsa-Brändström-Gymnasium Oberhausen, die Gelegenheit gegeben, sein Konzept vorzustellen, mit dem jüngeren Schülerinnen und Schülern gezeigt wird, wie sie sich sicher in sozialen Netzwerken bewegen können.

Die nächste nationale Datenschutzkonferenz findet am 8./9. Oktober 2009 wiederum unter Vorsitz des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit statt.

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