Google Street View: Hinweise zum Erheben von Widersprüchen gegen die Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen

- Pressemitteilung vom 17. Juni 2009

 

  1. Jede/r hat das Recht und die Möglichkeit, der Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen. Einen Mustertext für einen Widerspruch finden Sie hier:Widerspruchsschreiben gegenüber Google Street View - PDF-DateiWiderspruchsschreiben gegenüber Google Street View - RTF-Datei
  2. Es ist unerheblich für die Wirksamkeit eines Widerspruchs, ob Ihr Gebäude tatsächlich bereits gefilmt wurde oder ob Sie nur mit der Möglichkeit rechnen, dass Ihre Liegenschaft von Google erfasst werden könnte.
  3. Informationswünsche und/oder Widersprüche sind per E-Mail zu richten an streetview-deutschland(at)google.com oder postalisch anGoogle Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 HamburgEs wird empfohlen, zur Beweissicherung die Korrespondenz für die eigene Akte auszudrucken bzw. Kopien zu erstellen.
  4. In dem Widerspruch sollten konkret die Gebäude bzw. Grundstücke, Fahrzeuge etc. (möglichst mit Adresse) benannt werden, die vom Widerspruch erfasst werden. Es ist dabei nicht nötig, den Grund für den Widerspruch darzulegen. Im Einzelfall, z. B. zur Vermeidung von Missbrauch, kann Google das Recht in Anspruch nehmen, dass die Berechtigung für den Widerspruch belegt wird.
  5. Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen, z. B. der Nennung von Gesetzesnormen, abhängig. Unerheblich ist auch, ob der Widerspruch elektronisch oder schriftlich eingereicht wird. Google hat zugesagt, alle Widersprüche unabhängig von ihrer Form (ausgenommen sind mündliche Widersprüche) umzusetzen.
  6. Da KFZ-Kennzeichen und auch Gesichter grundsätzlich von Google unkenntlich gemacht werden sollen, erübrigt sich ein entsprechender ausdrücklicher Widerspruch. Allerdings kann in Sonderfällen (bei besonders auffälligen Fahrzeugen, die regelmäßig auf der Straße abgestellt sind) auch gegen die Erfassung eines solchen Fahrzeugs ein ausdrücklicher Widerspruch sinnvoll sein. Dann müsste dieses Objekt ebenfalls nach Aussehen und Standort möglichst eindeutig beschrieben werden. Ähnliches gilt für Angaben zur eigenen Person. Man sollte allerdings vermeiden, in die Widersprüche Informationen aufzunehmen, die ihrerseits zu sensiblen Datenbeständen bei Google führen würden.
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