Die jüngste Datenaffäre bei der Deutschen Bahn AG und die Einlassung ihres Korruptionsbeauftragten Schaupensteiner zeigen, dass es für die großen Unternehmen in der Bundesrepublik mittlerweile offenbar ein Routinevorgang ist, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter flächendeckend, ohne konkreten Verdacht und zudem heimlich zu überwachen.
Dies ist zum einen die Folge der technologischen Entwicklung und zum anderen Ausdruck einer unbegreiflichen Hybris. Selbstverständlich müssen Arbeitgeber die Möglichkeit haben, zur Wahrung ihrer Rechte Arbeitnehmer zu kontrollieren. Aber dabei haben sie die Rechte der Arbeitnehmer zu beachten. Dies geschieht immer weniger. Die Vorgänge bei der Deutschen Bahn AG zeigen dies. Denn heimliche Überwachungen sind nur in konkreten Verdachtsfällen als ultima ratio zulässig.
Zugleich zeigt die Datenaffäre aber auch, dass es dringend eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes bedarf. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern ein solches Gesetz seit Jahren. Auch der Deutsche Bundestag hat 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf von der Bundesregierung gefordert, auf Initiative der rheinland-pfälzischen Landesregierung im vergangenen Jahr auch der Bundesrat. Geschehen ist nichts. Offenbar haben weder die Unternehmen noch die Bundesregierung aus den bisherigen Datenskandalen etwas gelernt, stellte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Wagner fest.