Moderne Fernsehgeräte (Smart-TV) bieten neben dem Empfang des Fernsehsignals auch die Möglichkeit, ergänzende Angebote und Dienste aufzurufen. Den Zuschauern ist es damit möglich, simultan zum laufenden Programm zusätzliche Web-Inhalte auf dem Bildschirm anzeigen zu lassen. Auch Endgerätehersteller bieten über eigene Web-Plattformen für Smart-TV-Geräte verschiedenste Dienste an.
Für die Zuschauer ist aufgrund dieser Verzahnung der Online- mit der Fernsehwelt oft nicht mehr erkennbar, ob sie gerade das TV-Programm oder einen Internet-Dienst nutzen. Überdies können sie vielfach nicht erkennen, um welchen Dienst es sich dabei handelt, von wem dieser erbracht wird und an wen die Daten über dessen Nutzung fließen. Durch die Online-Verbindung entsteht - anders als beim bisherigen Fernsehen - ein Rückkanal vom Zuschauer zum Fernsehsender, zum Endgerätehersteller oder zu sonstigen Diensteanbietern, über den das individuelle Nutzungsverhalten erfasst und ausgewertet werden kann.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in einer bundesweit abgestimmten Prüfung Smart-TV Geräte von 13 Herstellern, die etwa 90% des Marktes in Deutschland abdecken, daraufhin untersucht, welche Daten bei Nutzung der Geräte fließen, um welche Daten es sich dabei handelt, an wen sie fließen, ob nur die Daten fließen, die für den Betrieb notwendig sind und welche Möglichkeiten ein Fernsehnutzer hat, dies zu erkennen und gegebenenfalls auf den Datenfluss Einfluss zu nehmen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat sich an dieser Prüfung beteiligt und den betroffenen rheinland-pfälzischen Hersteller gebeten, hierfür ein entsprechendes Gerät zur Verfügung zu stellen. Eine Zusammenfassung der Prüfung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht und weitere Informationen finden sie nachstehend.
Aus Sicht des Landesbeauftragten, Edgar Wagner, muss die Möglichkeit, Fernsehprogramme anonym zu nutzen, erhalten bleiben. Es kann nicht sein, so Wagner, dass Dritte von mir nicht gewollt und nicht beeinflussbar erfahren, was, wann und wie oft oder wie lange ich mir im Fernsehen anschaue. Die vorgebliche Wunderwelt der Digitalisierung muss auch in diesem Bereich Transparenz gegenüber den Nutzern herstellen und ihnen Kontroll- und Steuermöglichkeiten bieten!
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weitere Informationen
- Pressemitteilung des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Bericht des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Prüfvorlage des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Gemeinsame Position der Aufsichtsbehörden im nicht-öffnetlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) und der Datenschutzbeauftragten der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten