Ab heute haben Bürgerinnen und Bürger mehr und bessere Rechte gegenüber Schufa, Creditreform und vielen anderen Auskunfteien. Sie können einmal im Jahr unentgeltlich Auskunft über ihre dort gespeicherten persönlichen Daten erhalten. Zudem müssen die Auskunfteien in verständlicher Form erklären, nach welchem Verfahren und auf welcher Datengrundlage Scorewerte ermittelt werden. Diese Werte sind oft ausschlaggebend dafür, ob man einen Kredit erhält, einen Handyvertrag abschließen oder beim Versandhändler auf Rechnung bestellen kann. Was hinter diesen Bewertungen steht, war in der Vergangenheit oft nicht transparent. Falsche Daten, die zu einem falschen Scorewert führten, konnten von den Bürgerinnen und Bürgern nicht als solche erkannt und berichtigt werden mit teilweise negativen Folgen im Alltag.
Die Neuregelungen sind ein weiterer Schritt zu einem modernen Datenschutzrecht. Es darf aber nicht der letzte Schritt bleiben., so der Landesbeauftragte für den Datenschutz Edgar Wagner. Er rät: Nutzen Sie Ihre neuen Rechte und zeigen Sie damit Datenschutzbewusstsein. Denn nur so kann Datenschutz aktiv betrieben werden!
Ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet-Angebot des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
und im Internetangebot des Regierungspräsidiums Darmstadt
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=ae834ba956b65c7ece684c74d262a8bc