Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte teilt die gestern bekannt gewordene Auffassung des baden-württembergischen Kultusministeriums, dass die Nutzung von Facebook für schulische Zwecke durch Lehrerinnen und Lehrer datenschutzwidrig ist. Auf seine Initiative hin und in enger Abstimmung mit ihm werden gegenwärtig in Rheinland-Pfalz durch das Bildungsministerium Hinweise zur Nutzung von Facebook durch Lehrerinnen und Lehrer zu schulischen Zwecken erarbeitet.
In diesen Hinweisen soll zum Ausdruck kommen, dass eine schulische Nutzung von Facebook als datenschutzwidrig zu bezeichnen ist. Insbesondere soll keine schulische Kommunikation auf dieser Plattform zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfinden. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Telemediengesetzes können dabei nicht erfüllt werden. Es fehlen
- umfassende Informationen der Nutzer über den Umgang von Facebook mit ihren Daten,
- Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Bildung von Nutzer-Profilen,
- wirksame Einwilligungen in die Nutzerdatenverarbeitung.
Zudem verstoßen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook gegen die Grundsätze, wie mit schulischen Daten nach deutschem Recht umgegangen werden muss (z.B. wird Facebook ein umfassendes Nutzungsrecht an allen eingestellten Daten übertragen).
Über diese Probleme werden Schulen und Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz bereits seit mehreren Jahren informiert; der Landesdatenschutzbeauftragte bietet an Schulen Workshops zur Medienkompetenz und zum Umgang mit Facebook an, die vom Bildungs- und vom Verbraucherschutzministerium mitfinanziert werden. Inzwischen haben mehr als tausend solcher Workshops stattgefunden (1.000 Schülerworkshop).
Nach dem derzeitigen Informationsstand werden die Hinweise des Ministeriums zur Facebook-Nutzung zu Beginn des neuen Schuljahres allen Schulen zur Verfügung stehen.
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weitere Informationen:
- Datenschutzprobleme bei Facebook: 23. Tätigkeitsbericht des LfDI Rheinland-Pfalz, Kapitel I 3.2
- Dauerstreit Facebook - Was dürfen Medien, Behörden und Unternehmen noch?: Vortrag des Landesbeauftragten auf dem Presserechtsforum 2013