Keine umfassende und anlasslose Überwachung durch Nachrichtendienste Zeit für Konsequenzen

- Pressemitteilung vom 5. September 2013

Unter dem Motto Zeit für Konsequenzen haben heute die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Überwachung der elektronischen Kommunikation durch ausländische Nachrichtendienste Stellung genommen.

Schon die bisherigen Erkenntnisse ließen den Schluss zu, dass die Aktivitäten u.a. des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes auf eine globale und tendenziell unbegrenzte Überwachung der Internetkommunikation hinausliefen, zumal große Internet- und Telekommunikationsunternehmen in die Geheimdienstaktionen eingebunden seien.

Deshalb fordern die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern die Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder auf, nationales, europäisches und internationales Recht zu ändern und verfassungswidrige nachrichtendienstliche Kooperationen abzustellen. Die Kontrolle der Nachrichtendienste müsse intensiviert und Initiativen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gestartet werden. Völkerrechtliche Abkommen wie das Fluggastdatenabkommen und das Überwachungsprogramm des Zahlungsverkehrs müssten auf den Prüfstand. Auch innerhalb der Europäischen Union müsse sichergestellt werden, dass die nachrichtendienstliche Überwachung durch einzelne Mitgliedstaaten nur unter Beachtung der Europäischen Grundrechtecharta erfolgt.

Die amtierende Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, Dr. Imke Sommer, sagte hierzu: Wir müssen aufpassen, dass sich nicht angesichts des Ausmaßes der bekannt gewordenen Überwachung bei uns allen und auch bei denjenigen, die Abwehrmaßnahmen treffen müssen, Resignation breit macht. Parlamente und Regierungen haben alle Mittel in der Hand, sich schützend vor die Grundrechte der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu stellen und verfassungswidrige Situationen zu beenden. Davon müssen sie jetzt Gebrauch machen!

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weitere Informationen

  • Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
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