Das Verwaltungsgericht Mainz hat auf Antrag verschiedener rheinland-pfälzischer Landwirte im Eilverfahren entschieden, dass die Veröffentlichung von Subventionsdaten im Internet zunächst zu unterbleiben hat. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben sollen alle Landwirte, die Fördermittel erhalten, mit Name, Wohnort und Höhe des Zahlungsbetrages in eine Internetdatenbank eingestellt werden. Hiergegen hatten sich kurzfristig zahlreiche Landwirte in verschiedenen Bundesländern an die Verwaltungsgerichte gewandt. Die bisher ergangenen Entscheidungen, auch durch Oberverwaltungsgerichte, sind durchaus unterschiedlich ausgefallen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat sich den Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme angeschlossen: Durch eine Veröffentlichung werde in das Grundrecht der Landwirte auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Das Gericht hegt Zweifel daran, ob die geplante Veröffentlichung durch den verfolgten Zweck - der besseren Transparenz - gerechtfertigt werden könne.
Der Rechtsstreit wird voraussichtlich vor dem Oberverwaltungsgericht fortgeführt.
weitere Informationen
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz
- Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz
- Informationen über Fördermittelempfänger (Transparenzinitiative) (Linkliste und chronologische Übersicht von Entscheidungen bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg)