| Datenschutz/Informationsfreiheit

LfDI Awards 2017 für Behörden

Erstmalige Ausschreibung des Wettbewerbs des LfDI Rheinland-Pfalz für herausragende Leistungen öffentlicher Stellen in den Kategorien Datenschutz und Informationsfreiheit Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) schreibt in diesem Jahr erstmals unter den Behörden der rheinland-pfälzischen Landes- und Kommunalverwaltung einen Wettbewerb um die beste Praxis in den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit aus. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) schreibt in diesem Jahr erstmals unter den Behörden der rheinland-pfälzischen Landes- und Kommunalverwaltung einen Wettbewerb um die beste Praxis in den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit aus. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz.

„Im Rahmen der täglichen Arbeit meiner Behörde sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich häufig mit öffentlichen Stellen in Kontakt, die mit großem Erfolg und mit Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit vorantreiben“, resümiert LfDI Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Mit den Auszeichnungen möchte ich diesen Ideen zu einer größeren Öffentlichkeit verhelfen und positive Anreize für die Etablierung und die Wahrung hoher Datenschutz- und Transparenzstandards in Rheinland-Pfalz schaffen. Mein Ziel ist es, intelligente und zukunftsweisende Ansätze zu würdigen, die für eine rechtskonforme, praktikable und nachhaltige Umsetzung der Vorgaben zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit im Bereich der Landes- und Kommunalverwaltung entwickelt wurden. Es freut mich besonders, dass sich Herr Landtagspräsident Hering bereit erklärt hat, die Schirmherrschaft für diese neue Auszeichnung der Verwaltungen zu übernehmen.“

Mit dem LfDI-Privacy-Award in der Kategorie Datenschutz sollen öffentliche Stellen ausgezeichnet werden, die sich in besonderer Weise für die Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts einsetzen. Mit dem LfDI-Transparency-Award in der Kategorie Transparenz sollen Verwaltungen prämiert werden, die effektive Strukturen oder Arbeitsabläufe für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Landestransparenzgesetz entwickelt haben und dabei besonders bürgerfreundlich vorgehen.

Die Auszeichnungen werden auf Vorschlag einzelner Bürger, Einrichtungen oder Verwaltungen vergeben. Für die LfDI-Awards 2017 endet die Vorschlagsfrist am 31. März 2017. Nähere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und der Einreichung von Vorschlägen finden Sie hier. Die Preise werden im Sommer 2017 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durch den Landtagspräsidenten verliehen werden. 

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