Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat auf seiner heutigen Pressekonferenz zur Nutzung von Facebook durch staatliche Stellen noch einmal deutlich gemacht, dass der Staat, seine Organe und seine Amtsträger Facebook nicht in gleicher Weise nutzen könnten wie die Bürgerinnen und Bürger. Diese seien in ihrer Handlungsweise frei. Ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht erlaube es ihnen, Facebook zu nutzen oder davon Abstand zu nehmen.
Der Staat habe kein entsprechendes Grundrecht. Im Gegenteil: Er sei an die Grundrechte gebunden und habe die Gesetze zu beachten, auch und gerade dann, wenn er Facebook nutzen möchte. Diese Gesetze schränkten ihn ein, auch wenn dies nicht jedermann wahr haben möchte. Und sie schränken ihn eigentlich stärker ein, als es der Kompromiss vorsehe, der gegenwärtig mit der Staatskanzlei für die Betreibung der Facebook Fanseite vereinbart worden sei. Dieser umfasst u.a.
- die Information der Nutzer
- die Verringerung von Nutzungsdaten
- Hinweise für die Nutzerinnen und Nutzer auf Möglichkeiten des Selbstdatenschutzes
- die Förderung datenschutzfreundlicher Plattformen im Internet
Aus meiner Sicht ist dieser Kompromiss jedenfalls so lange akzeptabel, bis die Gerichte in einer unübersichtlichen Rechtslage für die nötige Klarheit gesorgt haben, so Wagner.
Facebook habe zwei Seiten: die eine Seite sei Ausdruck der Informationsgesellschaft und bringe diese auch voran. Die andere Seite bedrohe die Privatsphäre und damit letztlich auch die Würde der Menschen. Daraus ergebe sich ein Schutzauftrag für den Staat. Diesen Auftrag, so Wagner, müsse der Staat auch bei der Nutzung von Facebook im Allgemeinen und bei der Einrichtung von Facebook Fanseiten im Besonderen beachten.
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weitere Informationen
- PräsentationFanpages - verbieten oder verbessern? - Facebook-Seiten öffentlicher Stellen
- Interview Rhein-Zeitung
- Heise Newsmeldung
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