In Rio de Janeiro werden morgen die Olympischen Spiele ohne die russische Läuferin Julia Stepanowa beginnen, die als Whistleblowerin mit ihren Enthüllungen die Aufdeckung des russischen Staatsdopingsystems initiiert hat. Die Ethikkommission des Internationalen Olympischen Komitees hatte Stepanowas Beitrag im Anti-Doping-Kampf zwar offiziell begrüßt, eine Starterlaubnis hatte sie dennoch nicht erhalten.
In den Augen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, dessen Behörde sich seit Jahren aus datenschutzrechtlicher Perspektive in Sachen Dopingbekämpfung engagiert, ist dies eine fatale Entscheidung: Die Folgen aus den Enthüllungen der Panama Papers haben erneut gezeigt, wie wichtig Informationen aus dem Innern von Systemen zur Aufdeckung von Missständen sind. Wenn Menschen dann den Mut aufbringen, sollten sie dafür nicht auch noch ungebührlich bestraft werden. Damit wird ein Zeichen in die falsche Richtung gesetzt.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland hatte bereits im Jahr 2009 eine Entschließung verabschiedet, in der die Beauftragten den Bundesgesetzgeber dazu aufforderten, den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in Unternehmen und Behörden gesetzlich zu regeln.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA meldete, Stepanowa habe mit viel Mut den größten Dopingskandal der Geschichte aufgedeckt. Nun bereite der WADA das Signal, das ihr Startverbot an künftige Whistleblower aussendet, große Sorgen. LfDI Kugelmann fordert: Beim Whistleblowing müssen widerstreitende Interessen zum Ausgleich gebracht werden: das Transparenzinteresse der Bevölkerung und die Datenschutz- und Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen. Es ist an der Zeit, Rechtssicherheit für Hinweisgeber zu schaffen, anstatt Menschen mit Insiderwissen und Zivilcourage in die Gefahr zu bringen, mit der Offenlegung von Missständen ihre berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen.