Neben Licht auch noch Schatten der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Adresshandel

- Pressemitteilung vom 10. Dezember 2008

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Regelung des Datenschutzaudits beschlossen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz begrüßt dies grundsätzlich. Es entspricht langjährigen Forderungen der Datenschutzbeauftragten, dass die Nutzung von Bürgerdaten zu Werbezwecken grundsätzlich von einer Einwilligungserklärung abhängig gemacht werden soll, so Wagner.

Bedauerlich sei aber, dass andere bekannte Defizite nicht beseitigt worden seien: so sei für eine wirksame Datenmissbrauchsbekämpfung eine Ausdehnung der Bußgeld- und Straftatbestände im Datenschutzgesetz erforderlich. Für wirksame Datenschutzkontrollen sei außerdem eine Dokumentation der Herkunft der Daten und ihrer Empfänger erforderlich; entsprechende Pflichten der Datenverarbeiter seien nicht begründet worden.

Zu bedauern sei weiter, dass der Entwurf den Unternehmen bei der Einschränkung des Handelns und der Weitergabe von Kundendaten eine Übergangsfrist von drei Jahren einräume. Angesichts der jüngsten Missbrauchsfälle ist diese Frist nicht hinnehmbar, so Wagner. Es müsse sofort gehandelt werden. Die im Entwurf vorgeschlagene Informationspflicht für Datenpannen hält Wagner für notwendig. In der gegenwärtigen Ausgestaltung sei sie jedoch nur sehr selten einschlägig und wenig praktikabel. Zu begrüßen sei die Einführung eines Kündigungsschutzes für betriebliche Datenschutzbeauftragte. Dadurch werde deren Stellung gestärkt. Der Entwurf beseitige jedoch nicht den Missstand, dass es keinen allgemeinen Standard für die Qualifikation von betrieblichen Datenschutzbeauftragten gebe. Daran ändere auch die vorgeschlagene Kostentragung von Fortbildungsveranstaltungen von betrieblichen Datenschutzbeauftragten nichts.

Neben viel Licht bleiben also noch Schattenfelder, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beseitigen sind, resümiert Wagner.

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