Neuer Datenschutzskandal bei Kontendaten Datenschutzbeauftrager fordert besseren Schutz von Unternehmensdatenbanken

- Pressemitteilung vom 8. Dezember 2008

Nach einem aktuellen Bericht der Zeitung Die Wirtschaftswoche seien dieser 21 Millionen Datensätze mit Angaben zur jeweiligen Person, deren Bankverbindung sowie teilweise den Vermögensverhältnissen zum Kauf angeboten worden. Laut Wirtschaftswoche führen erste Spuren fast durchgängig zu Call-Centern, die als Dienstleister für Unternehmen tätig würden.

Aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, zeigt dieser Vorgang erneut, dass der Schutz von Unternehmensdatenbanken vielfach unzureichend sei. Im Rahmen der Auslagerung von Aufgaben der Kundenbetreuung und -aquise in Call-Center würden häufig Zugänge zu unternehmenseigenen Kundendaten eingerichtet, ohne dass eine angemessene Absicherung erfolge.

Wie bei vorherigen Datenskandalen konnten auch hier die Datensätze offenbar aus den Unternehmensdatenbanken abgezogen werden, ohne dass dies durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen verhindert bzw. erkannt wurde. Der Fall zeige, dass illegal erworbene Informationen eine gut bezahlte Ware seien. Der Landesbeauftragte fordert daher von den Unternehmen, die Absicherung ihrer Kundendaten zu verbessern. Gegenüber Innentätern und missbräuchlich handelnden Auftragnehmern sei gutgläubiges Vertrauen unangebracht.

Wenn sich bewahrheite, dass der Datendiebstahl auch hier über regulär eingerichtete Zugänge erfolgt sei, müsse weiterhin geprüft werden, ob die vorhandenen Strafbestimmungen ausreichten. Diese stellten in erster Linie unbefugte Zugriffe auf Daten unter Strafe, unter Umständen jedoch nicht die missbräuchliche Verwendung von Daten, auf die im Rahmen eingeräumter Berechtigungen zugegriffen werden konnte.

Im Übrigen weise der Vorfall auf Strukturen bei Datenflüssen hin, die von den Aufsichtsbehörden nur bedingt zu kontrollieren seien. Bei ca. 5.000 Call-Centern bundesweit, davon etwa 60 in Rheinland-Pfalz, sei mit der derzeitigen Personalausstattung eine umfassende Kontrolle nicht möglich. Es komme darauf an, dem illegalen Datenhandel mit rechtlichen und technischen Maßnahmen zu begegnen. Es dürfe nicht zu weiteren Verzögerungen bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken, kommen.

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