Neuer Personalausweis mit biometrischen Merkmalen und mit Internetfunktion

- Pressemitteilung vom 30. Juli 2008

Ab November 2010 soll der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat kommen. Wie die Bundesregierung in einer Pressemitteilung am 23. Juli 2008 bekannt gab, hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Das Dokument soll das Reisen genauso wie Geschäfte und Behördengänge im Internet erleichtern.

Zur Grundausstattung des Dokuments soll ein elektronisch gespeichertes, biometrisches Bild und ein Chip gehören. Dieser soll einen vorbereiteten elektronischen Identitätsnachweis tragen. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig beim Abholen ihres neuen Ausweises entscheiden können, ob sie diese Internetfunktion nutzen wollen oder lieber ausschalten lassen. Wird die Internetfunktion gewünscht, kann der Nutzer seine Identität elektronisch nachweisen, zum Beispiel an Automaten oder im Internet.

Der Ausweis soll also Passwörter und Zugangscodes ersetzen und Behördengänge oder die Steuererklärung erleichtern helfen. Das gilt auch für elektronische Geschäfte wie Online-Shopping oder -Banking. Jugendschutz und Suchtprävention könnten profitieren, zum Beispiel beim Altersnachweis an Automaten. So wie bereits der Reisepass soll künftig auch der Personalausweis ein biometrisches Foto tragen. Zudem soll die freiwillige Speicherung zweier Fingerabdrücke möglich sein. Wer diese in seinem Ausweis sichern lässt, könne damit vermeiden, dass Dritte, die ihm ähneln, mit dem gestohlenen Dokument verreisen.

Gegen höhere Gebühren könne auf dem Ausweis auch ein drittes Merkmal installiert werden: die qualifizierte elektronische Signatur. Dadurch sei der Ausweis künftig auch bei Verfahren einsetzbar, die diesen besonders sicheren Identitätsnachweis voraussetzen.

Ab 1. November 2010 sollen Bürgerinnen und Bürger den elektronischen Personalausweis erhalten. Sie könnten den neuen Ausweis auch dann beantragen, wenn ihr aktueller noch nicht abgelaufen sei. Die neue Karte sei nur noch etwa halb so groß wie das heutige blaugrün laminierte Identitätspapier.

Aus der Sicht der Datenschutzbeauftragten hat die Diskussion über dieses Vorhaben erst begonnen. Fragen der technischen Sicherheit wie z.B. der Verlässlichkeit der eingesetzten Verschlüsselungstechniken und der datenschutzgerechten Ausgestaltung des technisch-organisatorischen Umfelds müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch intensiv erörtert werden. Zu verhindern ist insbesondere, dass die neuen Funktionen dazu genutzt werden, Informationen aus unterschiedlichen Bereichen über Ausweisinhaber und deren Ausweisnutzung zusammenzuführen. Der neue Personalausweis darf nicht zur Umgehung des Verbots von Personenkennziffern führen.

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