Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz warnt davor, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Unzulässigkeit von verdeckten online-Durchsuchungen mit heißer Nadel eine Rechtsgrundlage zu stricken.
Jetzt sollte mit Ruhe überlegt werden, ob und wenn ja, in welchen Fällen solche einschneidenden Eingriffe in die Bürgerrechte wirklich nötig sind, so Prof. Dr. Rudolf. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz bislang, soweit er wisse, solche Ermittlungsmaßnahmen noch nicht angewandt worden seien. Als so brennend kann das Fehlen dieser polizeilichen Ermittlungskompetenz also jedenfalls in unserem Land kaum empfunden werden, meint der Datenschutzbeauftragte.
Er verweist darüber hinaus auf die immensen technischen Probleme, die solche Ermittlungsmaßnahmen mit sich bringen würden:
Soll den Internet-Nutzern künftig verboten werden, sich vor 'Trojanern' zu schützen? Sollen Provider, Anbieter von Anti-Viren-Software oder sonstige Anbieter von DV-Ausstattungen verpflichtet werden, 'Hintertüren' für staatliche 'Trojaner' einzubauen? All diese Fragen wären zu klären, bevor man an eine gesetzliche Regelung dieses Bereichs geht, so Prof. Dr. Rudolf.