Professor Dr. Dieter Kugelmann tritt Amt als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz an

- Pressemitteilung vom 1. Oktober 2015

Heute tritt Prof. Dr. Dieter Kugelmann sein Amt als Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz an. Er war bislang als ordentlicher Universitätsprofessor an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster im Bereich des Öffentlichen Rechts mit Schwerpunkt Polizeirecht einschließlich des internationalen Rechts und des Europarechts tätig (Lebenslauf von Prof. Kugelmann).

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten im neuen Amt erklärt Professor Kugelmann:

Ich trete mein Amt in einer Zeit an, in der Datenschutz und Informationsfreiheit vor neuen Herausforderungen stehen. Dies gilt für die tatsächliche Datenverarbeitung durch Staat und Private und deren gesellschaftliche Auswirkungen, aber auch für die rechtlichen Regelungen von Datenschutz und Informationsfreiheit.

Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung. Datenverarbeitung ist und wird zunehmend allgegenwärtig, Informationen sind jederzeit und überall verfügbar. Die Entwicklung von Smart Home-Technologien und die Digitalisierung unserer Alltagsumgebung ermöglichen die technische Optimierung nahezu aller Abläufe des täglichen Lebens. Das selbstfahrende Auto und die vollautomatisierte Fabrik sind keine Science Fiction mehr. Gleichzeitig bedeutet Digitalisierung aber auch Registrierung: Alles was wir tun und erleben wird technisch erfasst, gespeichert und regelmäßig auch ausgewertet. Die Daten der Bürgerinnen und Bürger werden immer mehr zum Produktionsfaktor, zum Antriebsmittel der Wirtschaft. Und sie werden zum Gegenstand der Tätigkeiten von Sicherheitsorganen.

Diese Entwicklungen nehmen auf nationale Grenzen keine Rücksicht, die anstehende Modernisierung des europäischen Rechts ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung, die aller Voraussicht nach Anfang nächsten Jahres verabschiedet wird und 2018 in Kraft treten soll, will ein europaweit hohes Datenschutzniveau schaffen und durchsetzen. Es werden aber erhebliche Anstrengungen erforderlich sein, um dieses Ziel auch tatsächlich zu erreichen. Alle Akteure der Datenverarbeitung müssen mit den neuen Regelungen, mit allen Rechten und Pflichten vertraut gemacht werden. Dies betrifft staatliche Stellen ebenso wie Wirtschaftsakteure, insbesondere aber auch die Bürgerinnen und Bürger. Mein Amtsvorgänger hat die digitale Bildung von Kindern und Jugendlichen besonders befördert. Diese Aktivitäten werde ich fortsetzen.

Im Sicherheitsbereich bleibt es eine Hauptaufgabe, den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten grundrechtskonform zu gestalten. Gerade vor dem Hintergrund meiner bisherigen Tätigkeit wird hier ein besonderer Schwerpunkt liegen. Dazu gehört neben der Begleitung der Einführung von Body-Cams derzeit auch, die rechtlichen und praktischen Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung nachhaltig zu vertreten.

Nicht minder wichtig ist mir, den Schutz persönlicher Daten in der Arbeitswelt zu verbessern. Gesetzliche Regelungen wie das Beschäftigtendatenschutzgesetz der Bundesregierung sind gescheitert, auch die anstehenden EU-Regelungen werden hier keine Rechtssicherheit bringen. Umso wichtiger wird die Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbehörde, durch Beratung und Kontrolle dafür zu sorgen, dass Überwachungsmaßnahmen der Arbeitgeber (z.B. Videoüberwachung/Einsatz von Ortungssystemen/E-Mail-Kontrolle) das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verletzen.

Beratungs- und Serviceleistungen stehen für die Behörde seit Jahren im Vordergrund, sie sollen weiter gestärkt und ausgebaut werden. Ganz in diesem Sinne werde ich gemeinsam mit der Landesregierung bereits im Oktober eine Landesdatenschutzkonferenz einberufen, wo gerade kleinen und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz wichtige Hinweise zur Erhöhung des Datenschutzniveaus etwa im Wege der Auditierung und Zertifizierung gegeben werden. Wenn und soweit dies möglich und erforderlich ist, soll auch die kommunale Ebene auf den Gebieten Datenschutz und Informationsfreiheit unterstützt werden.

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich Jahr für Jahr mit mehreren tausend Anfragen, Bitten und Beschwerden an meine Behörde wenden, werden wir auch weiterhin zur Verfügung stehen und zu den Dauerthemen Videoüberwachung, soziale Netzwerke und Schufa-Abfragen Rat und Unterstützung anbieten. Ziel ist die Aufklärung der Betroffenen, die einvernehmliche Lösung von Konflikten, es kann aber auch die Verhängung von Bußgeldern notwendig sein.

Im Bereich der Informationsfreiheit stehen in Rheinland-Pfalz durch das Transparenzgesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, tief greifende Umbrüche an. Zukünftig wird meine Behörde auch im Bereich der Umweltinformationen Antragstellerinnen und Antragsteller unterstützen, einschließlich von Umweltschutzorganisationen oder Bürgerinitiativen, und gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auskunftspflichtiger Behörden hilfreich zur Seite stehen, die neuen Transparenzanforderungen umzusetzen.

Das Transparenzgesetz überantwortet dem Informationsfreiheitbeauftragten neue Aufgaben. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Veröffentlichungspflichten wird meine Behörde kontrollieren, ob all die Datenschätze der Verwaltung auf dem neuen Transparenzportal veröffentlicht sind, die aufgrund des Transparenzgesetzes offen zu legen sind.

Ebenso wie im Datenschutz werde ich im Bereich der Informationsfreiheit den Schwerpunkt auf Bildung beibehalten und die Aufklärung über Informationsfreiheit auch als Bildungsaufgabe begreifen. Das bedeutet konkret, dass der LfDI die Umsetzung des Transparenzgesetzes durch Schulungen für Behördenmitarbeiter und Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger umfangreich begleiten wird. Zudem wird meine Dienststelle - wie schon zu Zeiten meines Vorgängers im Amt - mit Journalistinnen und Journalisten und mit zivilgesellschaftlichen Organisationen intensiv zusammenarbeiten, um das Ziel einer ‚offenen und transparenten Verwaltung‘ zu verwirklichen.

Ich beabsichtige an die erfolgreiche Amtsführung meines Amtsvorgängers anzuknüpfen und gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zukunftsträchtigen Schwerpunkte fortzuentwickeln. Rheinland-Pfalz soll ein kommunikationsfreundliches Land bleiben. Zugleich fordern und erlauben die anstehenden rechtlichen Herausforderungen durch die europäische Datenschutzreform und das Transparenzgesetz das Setzen neuer Akzente. Ich trete für eine Kommunikationspartnerschaft zwischen Bürger und Staat ein. Der Staat muss dem Einzelnen ermöglichen, seine kommunikative Freiheit selbstbestimmt zu verwirklichen.

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