Dass der Datenschutz ein Anliegen des Landtags und der Landesregierung ist, hat die heutige Plenarsitzung wieder einmal bewiesen, stellte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, fest. Sowohl die heute beschlossene Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes als auch der einvernehmlich gefasste Beschluss zum Datenschutz als Erziehungs- und Bildungsaufgabe sind wegweisend.
Wieder einmal - wie bereits 1974, als das rheinland-pfälzische Datenschutzgesetz beschlossen wurde - nimmt dieses Gesetz eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Es garantiert die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, stärkt ihn und die behördlichen Datenschutzbeauftragten und begrenzt die Videoüberwachung. Außerdem legt es den Daten verarbeitenden Behörden im Lande dieselben Pflichten auf, die das Bundesdatenschutzgesetz auch für private Unternehmen vorschreibt, etwa die Verpflichtung zur Information der Betroffenen bei Datenpannen.
Von ähnlicher Bedeutung für den Datenschutz im Lande ist es - so Wagner -, dass alle Fraktionen des Landtags den Datenschutz ausdrücklich auch als Bildungsaufgabe verstehen. Insbesondere im Internet müssen die Nutzer auch selbst für einen ausreichenden Schutz ihrer Daten sorgen. Dazu müssen sie aber befähigt werden. Den Schulen kommt dabei eine Hauptverantwortung zu. Aber auch das Elternhaus, die Gesellschaft und die Wirtschaft müssen in die Pflicht genommen werden. Die Herausforderungen für die Privatsphäre sind im digitalen Zeitalter so groß, dass sie nur beherrscht werden können, wenn alle Beteiligten zusammenwirken. Umso wichtiger ist die große Einmütigkeit, die im rheinland-pfälzischen Landtag in Datenschutzfragen schon immer geherrscht hat und nach wie vor herrscht.
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weitere Informationen
- Gesetzentwurf zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes (LT-Drs. 15/5135)
- Entschließungsantrag Datenschutz ist auch eine Erziehungs- und Bildungsaufgabe (LT-Drs. 15/5417)