Sachgemäße Nutzung von Authentisierungs- und Signaturverfahren

- Pressemitteilung vom 12. Oktober 2006

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder beobachten einen Trend, abweichend von den bislang geltenden Vorgaben zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur in der öffentlichen Verwaltung zunehmend ungeeignete oder weniger sichere Verfahren zuzulassen. So soll beispielsweise infolge des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2007 (BR-Drs. 622/06) beim Verfahren Elster Online der Finanzverwaltung das in § 87a Abs. 3 AO geforderte Verfahren zur qualifizierten elektronischen Signatur durch ein Verfahren ersetzt werden, das lediglich zur Authentisierung der Datenübermittler geeignet ist. Einer derartigen Fehlentwicklung muss entgegengetreten werden.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat daher eine Entschließung Sachgemäße Nutzung von Authentisierungs- und Signaturverfahren verfasst.

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