Schultrojaner ade. Datenschutzbeauftragter begrüßt das Aus für die geplante Schnüffelsoftware in Schulen

- Pressemitteilung vom 10. Mai 2012

Wie der aktuellen Berichterstattung zu entnehmen ist, haben sich die Länder mit den Schulbuchverlagen darauf geeinigt, dass die geplante Scansoftware zur Aufdeckung von Urheberrechtsverstößen in Schulen nicht kommen wird. Ende 2010 hatten sich die Länder noch in einem Vertrag verpflichtet, disziplinarisch gegen Schulleitungen und Lehrkräfte vorzugehen, die gegen das Urheberrecht der Verlage verstoßen. In diesem Zusammenhang war auch der Einsatz einer Plagiatssoftware in Schulen vereinbart worden, welche Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken aufspüren sollte.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, begrüßt diese Entscheidung:

Das Projekt war von vornherein zum Scheitern verurteilt, weil diese Form einer verdachtsunabhängigen Kontrolle mit dem Datenschutz an Schulen schlichtweg nicht zu vereinbaren ist. Hierauf hatte ich wiederholt hingewiesen.

Der Vorgang zeige einmal mehr - so Wagner - wie wichtig es sei, die Datenschutzbeauftragten rechtzeitig zu beteiligen. Dies war von Seiten der Kultusministerien leider versäumt worden.

Wagner weiter: Wenn es bei den künftigen Verhandlungen darum geht, die Interessen der Schulbuchverlage und die Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte in Einklang zu bringen, stehen die Datenschutzbeauftragten nach wie vor zur Verfügung.

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