Hinsichtlich der geplanten Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat und der Verschärfung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen bei der Überwachung der Telekommunikation haben die Datenschutzbeauftragten bereits auf ihrer Konferenz
am 8. und 9. März 2007 den Gesetzentwurf der Bundesregierung teilweise als verfassungswidrig beanstandet.
Vor dem Hintergrund der für heute vorgesehenen Entscheidung des Bundesrats über den Gesetzesentwurf wenden sie sich in einer aktuellen Entschließung gegen die von diesem erhobenen zusätzlichen Forderungen wie die Verlängerung der Speicherungsdauer und die Erhöhung der Überwachungsintensität. Diese zeugen aus Sicht der Datenschutzbeauftragten von einem überzogenen Sicherheitsdenken und untergraben die Freiheitsrechte der Bevölkerung.
Die betroffenen Grundrechte verkörpern aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz einen zu hohen Wert, als dass sie kurzfristigen Sicherheitsüberlegungen geopfert werden dürfen. Statt überbordender Überwachungsregelungen bedarf es aus seiner Sicht einer besonnenen Anwendung maßvoller Eingriffsbefugnisse und grundrechtssichernder Verfahrensregelungen.