Terminankündigung: Bitte NICHT lächeln - Sie werden gefilmt!

- Pressemitteilung vom 2. Juli 2009

Einladung zur Pressekonferenz:

Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Rheinland-Pfalz: Ausmaß - Grundlagen - Bewertungen

am Mittwoch, dem 15. Juli 2009 um 11.00 Uhr in den Diensträumen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz

 

Die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Orten wird nicht nur von Behörden veranlasst, sie findet auch an Bankschaltern, Bahnhöfen und in Supermärkten statt. Hinzu kommt die Überwachung von Firmengeländen und privaten Grundstücken. Genaue Zahlen über das Ausmaß der eingesetzten Kameras liegen nicht vor. Das hängt auch damit zusammen, dass es keine Registrierungspflicht hierfür gibt und viele Privatleute, aber auch Behörden, nach eigenem Gutdünken Videoüberwachungsanlagen installieren. Für den privaten Bereich wird derzeit von mindestens 400.000 Überwachungsanlagen deutschlandweit ausgegangen, die öffentliche Hand ist für schätzungsweise 50.000 Videoüberwachungsanlagen verantwortlich. Tendenz: rapide ansteigend!

Um eine belastbare tatsächliche Grundlage der Videoüberwachung in Rheinland-Pfalz zu erlangen hat der Landesbeauftragte seine Auskunftsbefugnisse im öffentlichen wie auch im privaten Bereich genutzt und eine Bestandsaufnahme zur Videoüberwachung durchgeführt. Dazu wurden mehrere tausend Behörden sowie private Einrichtungen zu ihrem Einsatz von Videoüberwachungstechnik befragt. In die Umfrage einbezogen wurden alle obersten Landesbehörden, sämtliche Polizeidienststellen, die Gerichte und Justizvollzugsanstalten, alle Kommunalbehörden und deren Betriebe, insbesondere die öffentlichen Verkehrsbetriebe und die Krankenhäuser; die mehr als 1750 öffentlichen Schulen wurden ebenso befragt wie sämtliche Hochschulen des Landes. Insgesamt wurden 2673 öffentliche Stellen in Rheinland-Pfalz in die Erhebung einbezogen.

Für den privaten Bereich sind ähnliche Umfragen, obwohl auch hier entsprechende Informationsrechte des Landesbeauftragten bestehen, aus Kapazitätsgründen nicht durchführbar. Hier wurde auf bereits vorliegendes Zahlenmaterial, auf eigene Ermittlungen anlässlich von Eingaben sowie auf die Erkenntnisse aus stichprobenhaften örtlichen Feststellungen in Einkaufsmärkten, Freizeitanlagen, Nahverkehrseinrichtungen, Tankstellen und bei Privatleuten zurückgegriffen.

Die Ergebnisse dieser - soweit ersichtlich - bislang größten landesweit durchgeführten Erhebung zur Videoüberwachung wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, im Rahmen einer Pressekonferenz am 15. Juli 2009, 11.00 Uhr, vorstellen, die Situation aus Sicht des Datenschutzes bewerten und Vorschläge für den zukünftigen Umgang mit Videoüberwachung unterbreiten.

Zu dieser Pressekonferenz in den Räumen des Landesbeauftragten wird herzlich eingeladen.

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