Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, wird am
Dienstag, den 12. Juli 2016 um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten des LfDI, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz,
seinen 25. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2014 und 2015 im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen.
In dem Bericht werden die Schwerpunktthemen aus der Arbeit des Datenschutzbeauftragten und ausgewählte Ergebnisse aus Beratung und Prüfungen des LfDI dargestellt.
Einige Themen und Fälle in Kürze:
Ende des Jahres 2015 wurden die Verhandlungen über die künftige Neugestaltung des europäischen Datenschutzrechts abgeschlossen. Zwischenzeitlich wurde die europäische Datenschutz-Grundverordnung auch formell verabschiedet, sodass sie im Mai des Jahres 2018 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft tritt und bestehende Datenschutzgesetze ablösen wird. Innerhalb der Europäischen Union wird es demnach einen Mindeststandard für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten geben, welcher aber auch innerstaatliche Öffnungsklauseln zu bestimmten Themenbereichen vorsieht.
Die im Dezember 2013 gegen den Debeka-Krankenversicherungsverein a.G. (Debeka) eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren sind im Dezember 2014 mit einem Bescheid des LfDI im Wege der Verständigung mit einer Geldbuße in Höhe von 1,3 Millionen Euro abgeschlossen worden - die höchste Geldbuße, die jemals von einer deutschen Datenschutzbehörde verhängt wurde. Das Unternehmen stellte darüber hinaus zusätzlich 600.000 Euro für eine Stiftungsprofessur bereit, die mittlerweile an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, eingerichtet und zum Wintersemester 2016 besetzt werden konnte.
Seit April 2015 werden bei der Polizei im Rahmen eines Pilotprojekts Bodycams in besonders kriminalitätsbelastenden Gebieten oder bei besonderen Gefahrenlagen eingesetzt. Die Videoaufzeichnungen erfolgen zur Eigen- und zur Beweissicherung. In einer Verwaltungsvorschrift werden Einsatzbedingungen und Löschung der Daten geregelt. Die ersten Erfahrungen mit den Bodycams sind aus polizeilicher Sicht positiv; das Einschalten der Kamera - was dem polizeilichen Gegenüber mitgeteilt wird - habe im Allgemeinen zur Deeskalation geführt. Noch in diesem Jahr ist eine wissenschaftliche Evaluation des Pilotprojekts vorgesehen; in dieser Evaluation wird auch die Frage der Erforderlichkeit der Bild- und Tonaufzeichnungen behandelt. Der LfDI wird diese Ergebnisse bei seiner datenschutzrechtlichen Bewertung mit einbeziehen.
Das moderne Auto (Connected Car) verfügt über vielfältige Systeme, die den Nutzerinnen und Nutzern das Leben im Auto sicher und angenehm machen sollen. Dazu zählen z.B. Navigation, Notruf (das sog. eCall-System), Werkstattdokumentation und auch Mulitmediaanwendungen. Diese fortschreitende Technik bietet einerseits vielfältige Vorteile im Bereich Verkehrssicherheit und Komfort. Doch beeinträchtigt sie andererseits auch die informationelle Selbstbestimmung der Fahrzeugnutzerinnen und -nutzer in erheblichem Umfang, denn es fallen zahlreiche persönliche Daten an. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder begleiten die moderne Entwicklung konstant: Sie haben eine Entschließung zu den aus ihrer Sicht besonders gravierenden Risiken gefasst und gemeinsam mit dem Verband der Automobilindustrie ein Papier veröffentlicht, um für das Thema weiter zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass Kfz-Nutzerinnen und -Nutzer von den Vorteilen profitieren, ohne ihre Rechte aufzugeben.
Gütesiegel und Zertifikate zum Datenschutz sind wertvolle Instrumente, um gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern die Datenschutzkonformität digitaler Angebote nachzuweisen. Sie schaffen Transparenz, Vertrauen und Sicherheit innerhalb von Unternehmen und gegenüber Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnerinnen und -partnern. Die Vorteile entsprechender Zertifizierungen von Unternehmen waren daher Gegenstand der im Oktober 2015 gemeinsam mit der Landesregierung veranstalteten Landesdatenschutzkonferenz. Solche Gütesiegel sind jedoch auch in der Verwaltung von Bedeutung. Mit Blick auf die Digitalisierungsstrategie der Landesregierung und die geplante Zunahme digitaler Verwaltungsdienste sollten die Möglichkeiten genutzt werden, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern durch entsprechende Kennzeichnungen auf eine datenschutzfreundliche oder datensparsame Gestaltung der Verfahren hinzuweisen. Der LfDI hat daher den Vorschlag an die Landesregierung herangetragen, bei der anstehenden Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vorzusehen, dass öffentliche Stellen zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit ihre Verfahren sowie ihre technischen Einrichtungen im Rahmen einer Zertifizierung prüfen und bewerten lassen.
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich zu der Pressekonferenz eingeladen. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter poststelle(at)datenschutz.rlp.de oder telefonisch unter (06131) 208 - 24 49.