Verbraucherschutzministerium und Datenschutzbeauftragter starten zweiten Verbraucherdialog zur Zukunftstechnologie RFID

- Pressemitteilung vom 27. August 2008

Auf Einladung von Verbraucherschutzministerin Margit Conrad und des Landesbeauftragten für den Datenschutz Edgar Wagner diskutierten am 25. August 2008 Experten aus Unternehmen, Branchen- und Verbraucherverbänden, der Wissenschaft sowie verschiedener rheinland-pfälzischer Ministerien über die Auswirkungen der Radio-Frequency-Identification-Technologie (RFID) auf die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Veranstaltung fand im Rahmen des zweiten Verbraucherdialogs des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz statt und diente dazu, grundsätzliche Informationen zum Thema RFID zu vermitteln und erste Positionen auszutauschen.

Prof. Paul Müller, Professor für Informatik an der Technischen Universität Kaiserslautern, referierte in diesem Zusammenhang zu Chancen und Anwendungsgebieten der RFID-Technologie, Dr. Andrea Huber, Geschäftsführerin des Informationsforums RFID, informierte über aktuelle Entwicklungen im Bereich RFID und der Landesbeauftragte stellte die datenschutzrechtlichen Aspekte beim Einsatz von RFID-Lösungen dar.

Verbraucherschutz und Datenschutz gehören zusammen! betont der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner. Dies gelte gerade beim Einsatz von RFID-Lösungen. Diese Schlüsseltechnologie wird weite Bereiche unseres Alltags bis 2015 nachhaltig prägen. Es kommt daher darauf an, rechtzeitig die Weichen für eine datenschutzgerechte Gestaltung zu stellen, damit bei der Nutzung der Chancen und Potentiale, die die Technologie bereithält, auch den damit verbundenen Risiken angemessen begegnet wird.

Neben der Aufklärung und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher und der von RFID-Lösungen Betroffenen zählten hierzu Rahmenbedingungen, die die Gewähr bieten, dass Datenschutz- und Verbraucherrechte eingehalten werden. Transparenz beim Einsatz und der Nutzung von RFID-Lösungen, die Möglichkeit, RFID-Tags zu deaktivieren oder zu löschen sowie der Schutz vor unbefugtem Auslesen seien dabei wesentliche Gesichtspunkte. Vorhandene Selbstverpflichtungserklärungen der Wirtschaft müssen nach Ansicht des Landesbeauftragten daraufhin überprüft werden, inwieweit sie diese Gewähr in der Praxis bieten. Erforderlichenfalls bedürfe es ergänzender Regelungen in den vorhandenen Datenschutzgesetzen.

Staatsministerin Margit Conrad wies zu Beginn darauf hin, dass die aktuelle Diskussion über illegalen Datenhandel die Bedeutung des Datenschutzes als Bestandteil des Verbraucherschutzes zeige. Wir möchten Verbraucherinnen und Verbrauchern Hintergrundinformationen geben und sie über ihre Rechte bei Erfassung und Weitergabe personenbezogener Daten aufklären.

Ziel der nächsten Gesprächsrunden wird es sein, gemeinsame Maßnahmenvorschläge zu diskutieren und zu entwickeln, welche eine verbraucher- und datenschutzfreundliche Einführung der Technologie gewährleisten.

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