Verfassungsfest des Landtags Rheinland-Pfalz am 17. Mai 2013. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert über Smartphones und Datenschutz

- Pressemitteilung vom 17. Mai 2013

So ändern sich die Zeiten: Vor 66 Jahren, bei der Abstimmung über die Landesverfassung am 18. Mai 1947, verfügten die wenigsten Menschen über ein Telefon. Heute begleiten Smartphones und Apps die Bürgerinnen und Bürger auf Schritt und Tritt; sie bilden das Fundament der mobilen Internet-Nutzung. Knapp 30 Millionen dieser Geräte waren im letzten Jahr in Deutschland im Einsatz.

Die digitalen Alleskönner verfügen über ein umfangreiches Wissen über ihre Besitzer und deren soziales Umfeld: Kontaktdaten, Termine, Kommunikations- und Nutzungsverhalten, Aufenthaltsorte, Konsumgewohnheiten, Interessen und Vorlieben. Viele der sogenannten Apps, d.h. der kleinen Programme, die ein Smartphone erst smart werden lassen, verarbeiten diese Informationen und häufig werden diese Daten ohne Einwilligung der Nutzer erhoben und hinter deren Rücken an Dritte übermittelt oder zu teils fragwürdigen Zwecken genutzt.

Unter dem Titel Smartphones und Apps - die Spitzel in der Hosentasche gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen des Verfassungsfestes am 17. Mai 2013 Hinweise und Empfehlungen zur datensparsamen Nutzung von Smartphones.

Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen haben im Landtag in Mainz - Deutschhauszimmer / Raum 12 - die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, was hinter dieser Datenspionage steht, und welche Möglichkeiten die Nutzerinnen und Nutzer haben, diese zu erkennen und sich dagegen zu schützen.

Weiterführende Informationen:

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