Am gestrigen Montag, dem 1. Dezember 2008, wurde im Landtag Rheinland-Pfalz erstmals der Wissenschaftspreis des Landesbeauftragten für den Datenschutz verliehen. Mit ihm werden herausragende wissenschaftliche Arbeiten mit Datenschutzbezug gewürdigt, die an rheinland-pfälzischen Hochschulen erstellt werden. Der im Kreis der Datenschutzbeauftragten bislang einzige Preis dieser Art soll die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichen Fragen fördern. Auf Einladung des Präsidenten des rheinland-pfälzischen Landtags, Joachim Mertes, wurde der Preis im Landtag überreicht, um damit den Stellenwert des Datenschutzes und dessen Unterstützung durch das Parlament zu unterstreichen.
Der gemeinsam vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz getragene und mit 1.000 EUR dotierte Preis wurde durch Staatssekretär Michael Ebling und den Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner an Dr. Dirk Henrici von der Universität Kaiserslautern für seine Dissertation über den Schutz der Privatsphäre in RFID-basierten Systemen, verliehen. Den ebenfalls mit 1.000 EUR verbundenen Sonderpreis erhielt Diplom-Informatikerin Carmen Kölbl für ihre Diplomarbeit. Sie ermöglicht es Internet-Nutzern, in ihrem Browser eingestellte Datenschutzpräferenzen automatisch auf Übereinstimmung mit den elektronischen Datenschutzerklärungen der besuchten Webseiten abzugleichen.
Im Rahmen der Preisverleihung betonte Staatssekretär Ebling die wichtige Rolle, welche die Hochschulen in Forschung und Lehre bei der Bewältigung komplexer datenschutzrechtlicher Probleme spielen.
In ihrer Preisrede erklärte Verbraucherschutzministerin Margit Conrad: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit datenschutzrelevanten Fragestellungen ist von besonderer Bedeutung angesichts von Informations- und Kommunikationstechnologien, die ganz neue Möglichkeiten des Datenmanagements bieten. Mit dem in Deutschland einmaligen Wissenschaftspreis für den Datenschutz sollen, so die Ministerin, aus ihrer Sicht insbesondere innovative Arbeiten, die sowohl die Anforderungen der Verfahrensbetreiber als auch die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen einbeziehen, unterstützt werden. Die preisgekrönten Arbeiten stellen wichtige Fortschritte für den Datenschutz und den Verbraucherschutz dar - denn Datenschutz ist Verbraucherschutz.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, verknüpfte den Dank an die beiden Preisträger mit der Erwartung, dass sich die Hochschulen in ihren verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen noch stärker als bisher mit dem Datenschutzgrundrecht befassten, da dieses nicht nur ein Individualrecht sei, sondern auch eine Vorraussetzung für unsere freiheitlich-demokratische Ordnung. Sie könne von der Entwicklung der Informationstechnologie profitieren, aber unter ihr auch Schaden nehmen. Dieser Schaden könne nicht nur vom Gesetzgeber alleine abgewendet werden. Auch Wissenschaft und Forschung müssten ihren Beitrag dazu leisten. Je komplexer die technologische Entwicklung ist, so Wagner, desto dringender wird die Unterstützung gerade auch von seiten der Hochschulen.