Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung: Der Verdienst des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger!

Mit dem Inkrafttreten der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung wären ab dem 1. Juli die Verkehrs- und Standortdaten vieler Bürgerinnen und Bürger ohne Anlass und unterschiedslos gespeichert worden. Angesichts der laufenden Gerichtsverfahren gegen diese Regelung setzt die Bundesnetzagentur die Speicherung nun aus.

Mit dem 1. Juli sollten die Neuerungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft treten, wonach alle Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dazu verpflichtet sind, die Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer ohne Anlass und auf Vorrat zu speichern. Eine derartige anlasslose Speicherung auf Vorrat wird von den unabhängigen Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes heftig kritisiert. Auch der Europäische Gerichtshof  hat sich mehrfach – zuletzt vergangenen Dezember – klar positioniert: Die anlasslose und breite Speicherung personenbezogener Daten ist mit dem Telekommunikationsgeheimnis und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich nicht vereinbar. Auch seitens der verpflichteten Anbieter von Kommunikationsdiensten wurden starke Vorbehalte gegen die Vorratsdatenspeicherung geäußert.

Nachdem das OVG Münster vergangene Woche per Beschluss diese Position untermauert und einen einzelnen Provider von der Speicherpflicht befreit hat, hat die Bundesnetzagentur die Umsetzung der Speicherverpflichtung zunächst generell ausgesetzt.
"Auch wenn damit Bürgerinnen und Bürger vorerst nicht mit ihren Kommunikationsdaten erfasst werden, befinden sie sich – genauso wie die Provider – nach wie vor in einem Zustand der Rechtsunsicherheit." meint der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann. "Das Bundesverfassungsgericht ist aktuell mit 14 anhängigen Verfassungsbeschwerden zu der Thematik befasst, trotzdem wird in Deutschland an der europarechtswidrigen Regelung festgehalten."

"Die Bundesnetzagentur verwirklicht hier Datenschutz und gewährleistet zumindest temporär Handlungssicherheit  für den Einzelnen. Daran wird deutlich, dass der Datenschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in verteilter Verantwortung ist. Trotzdem sollten sich Regierung und Parlament endlich der Tatsache stellen, dass eine Speicherung auf Vorrat nicht mit unserer Verfassung und dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist und die vergeblichen Versuche beenden, in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen."

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