Die Presse berichtet darüber und die Politiker kündigen sie an: die Stiftung Datenschutz. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vereinbart, soll sie analog der Stiftung Warentest sog. Datentests bei Online- und Offline-Produkten privater Unternehmen und öffentlicher Stellen durchführen, außerdem Audits und Gütesiegel für Datenverarbeitungssysteme und -programme vergeben, Bildungsangebote im Bereich des Datenschutzes bereitstellen und für die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts sorgen.
Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, begrüßte es, dass sich die Bundesregierung jetzt offenbar verstärkt um den Datenschutz kümmern wolle; er äußerte aber grundsätzliche Vorbehalte gegen die geplante Stiftung. Notwendig ist es - so Wagner - die unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu stärken. Eine von der Bundesregierung abhängige und von der Wirtschaft mitfinanzierte Stiftung wird dem Datenschutz aber nicht weiterhelfen, sondern die Stellung der Datenschutzbeauftragten schwächen.
Wagner betonte die Notwendigkeit unabhängiger Auditierung. Dafür seien aber die Datenschutzbeauftragten prädestiniert und auch in der Lage, wenn das dafür notwendige Bundesauditgesetz - wie im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehen - von der Bundesregierung endlich auf den Weg gebracht würde. Offenbar habe die Bundesregierung aber an starken und unabhängigen Datenschutzbeauftragten kein Interesse mehr.
Auch die Bereitstellung von Bildungsangeboten zum Datenschutz sollte in die Hände der Datenschutzbeauftragten gelegt werden. Sie könnten bei Bedarf vor bestimmten Internetangeboten, etwa von Google, warnen. Ob dies auch eine Stiftung tun wird, die von Google mitfinanziert würde, sei eher fraglich.
Im Übrigen hätten die Datenschutzbeauftragten bereits eine Vielzahl von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Datenschutzrechtes vorgelegt. Es gäbe deshalb kein Bedarf an neuen Vorschlägen, sondern ein Bedarf an entsprechenden Regelungen, die aber von der Bundesregierung auf die lange Bank geschoben würden.
Datentests könne schließlich auch die Stiftung Warentest durchführen. Sie tue dies auch jetzt schon, wenn sie - mit Unterstützung der Datenschutzbeauftragten - etwa Kundenkarten oder soziale Netzwerke unter datenschutzrechtlichen Aspekten untersuche. Die Durchführung solcher Datentests und Datenuntersuchungen könnte von der Stiftung Warentest problemlos ausgebaut und intensiviert werden.
Wir brauchen also keine neue Stiftung, schon gar nicht eine neue Bundesstiftung. Notwendig ist es vielmehr, die von der Verfassung vorgeschriebenen und europarechtlich mit voller Unabhängigkeit ausgestatteten Datenschutzbeauftragten zu stärken. Dies - so Wagner - ist der Weg, auf dem die Herausforderungen des digitalen Zeitalters in datenschutzrechtlicher Hinsicht bewältigt werden können.