Wechsel in der Verantwortung - Landesbeauftragter für den Datenschutz ab 1. Oktober 2008 auch für die Kontrolle der privatwirtschaftlichen Datenverarbeitung zuständig

- Pressemitteilung vom 4. Juni 2008

Der Landtag hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 4. Juni 2008, den Weg dafür freigemacht, dass ab 1. Oktober dieses Jahres die Datenverarbeitung der privaten Unternehmen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, nicht mehr von der Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), sondern vom Landesbeauftragten für den Datenschutz (_LfD) kontrolliert werden wird. Gut 34 Jahre nach dem Inkrafttreten des Landesdatenschutzgesetzes ist damit der Datenschutz im Land beim _LfD konzentriert.

Der Landesbeauftragte Edgar Wagner begrüßte die Entscheidung des Landtags. Sie bündele die vorhandenen Datenschutzressourcen, erleichtere den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung ihrer Datenschutzrechte und nehme zugleich den Datenschutz in der Privatwirtschaft stärker in den Blick als dies bisher der Fall gewesen sei. Die aktuellen Vorfälle etwa bei Lidl oder bei der Telekom zeigten, dass dies zu Recht geschehe.

Wagner stellte fest: Die Entscheidung des Landtags, die auch mit einer verbesserten Personalausstattung einhergehen muss, stärkt den Datenschutz im Land und damit die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Dies folge bereits daraus, dass die Entscheidung des Landtags - wie es in datenschutzrelevanten Angelegenheiten Tradition im Lande sei - über die Fraktionsgrenzen hinweg einvernehmlich getroffen worden sei. Er werte dies auch als Vertrauensbeweis für die bisherige Arbeit seiner Behörde und als Auftrag, sie in entsprechender Weise auch im Verhältnis zu privaten Datenverarbeitern fortzusetzen.

Dabei könne er auf die bisherige Arbeit der ADD aufbauen. Deren Tätigkeitsberichte zeigten, dass die privatwirtschaftliche Datenverarbeitung im Land grundsätzlich im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen geführt worden sei. Der _LfD wird - so Wagner - dafür sorgen, dass dies so bleibt und dazu beitragen, dass das Datenschutzbewusstsein in der Privatwirtschaft nicht hinter dem Datenschutzverständnis zurückbleibt, das die Verwaltung des Landes auszeichnet.

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