Presseerklärung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zum Wirksamen Schutz für genetische Daten
Im Zusammenhang mit den Arbeiten an einem Gendiagnostikgesetz wird über ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests diskutiert. Genetische Daten sind besonders schutzwürdig. Die Konferenz unterstützt deshalb den Vorschlag, die heimliche Durchführung von Gentests gesetzlich zu untersagen. Dies gilt sowohl für heimliche Vaterschaftstests als auch für sonstige Gentests, die ohne Wissen der Betroffenen durchgeführt werden.
Durch einen Gentest kann sich heute jede interessierte Person Aufschlüsse über die gesundheitliche Disposition oder biologische Verwandtschaftsverhältnisse verschaffen. Es handelt sich hierbei um Daten aus den intimsten Bereichen eines Menschen, die einen wirksamen Schutz benötigen. Das dafür erforderliche Zellmaterial kann von einem weggeworfenen Zigarettenstummel, einem ausgerissenen Haar oder einem benutzen Trinkglas stammen. Da bis vor kurzer Zeit Gentests noch sehr aufwändig und teuer waren, bestand die Gefahr eines Missbrauchs eher theoretisch. Inzwischen sind Gentests für viele erschwinglich.
Um den Missbrauch zu verhindern, dürfen Gentests nur durchgeführt werden, wenn die Betroffenen wirksam einwilligen oder wenn eine gerichtliche Anordnung auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Bei allem Verständnis für das Interesse des Vaters an der Feststellung seiner Vaterschaft müssen die elementaren Persönlichkeitsrechte des Kindes geschützt bleiben. Der Ausgleich von unterschiedlichen Interessen kann nicht durch heimliche Gentests sondern nur im Rahmen gesetzlicher Regelungen erfolgen.
Dies alles spricht für ein generelles Verbot heimlicher Gentests, wie es von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bereits seit Jahren gefordert wird.