Zugänglichkeit von Kundendaten der Firma Schlecker im Internet

- Pressemitteilung vom 27. August 2010

Am 26. August 2010 wurde bekannt, dass ca. 7,1 Millionen Kundendaten der Firma Schlecker im Internet frei zugänglich waren. Dabei handelte es sich um die E-Mail-Adressen der Bezieher eines Newsletters sowie in etwa 120 000 Fällen um Daten zu Name, Anschrift, Geschlecht und Kundenprofil.

Auf die Daten konnte aufgrund einer bei dem mit dem Mailversand betrauten Dienstleister bestehenden Sicherheitslücke zugegriffen werden. Sie wurde von einem Mainzer Internet-Unternehmen aufgedeckt, das den Landesbeauftragten für den Datenschutz am 26. August 2010 informiert hat.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat die zuständigen Aufsichtsbehörden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unterrichtet und sichergestellt, dass die Daten vorerst in Verwahrung genommen werden.

Der Landesbeauftragte, Edgar Wagner, weist darauf hin, dass diese Datenpanne ein weiterer Beleg für die mangelhafte Datensicherheit im Unternehmensbereich sei.

Die Unternehmen müssen sich bewusst werden, dass mit der Nutzung des Internet für Unternehmenszwecke Datenschutz-Risiken verbunden sind, die bereits bei der Planung von Geschäftsprozessen beachtet werden müssen. Datenschutz im Unternehmen ist keine lästige Pflicht, sondern Voraussetzung für ein erfolgreiches Agieren im Netz.

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