Zur geplanten Veröffentlichung der Standorte von Mobilfunkanlagen im Internet durch die Stadt Mainz

- Pressemitteilung vom 1. Juli 2003

Der Lokalpresse war in den vergangenen Tagen wiederholt zu entnehmen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte (_LfD) der Stadt Mainz angeblich untersagt habe, eine Karte aller bestehenden und geplanten Standorte von Sendeanlagen zu veröffentlichen. Obwohl die Betreiber sich nicht mehr gegen die Karte ausgesprochen hätten, lasse der _LfD trotz absprachegemäßer Anonymisierung der Daten durch die Stadt und damit nicht mehr möglicher Rückschlüsse auf die exakten Standorte eine Veröffentlichung der Karte nicht zu.

Der Landesbeaufttragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz teilt hierzu Folgendes mit:

Die in den lokalen Presseberichten enthaltenen Informationen sind teilweise unzutreffend. Zutreffend ist, dass der _LfD der Stadt Mainz deutliche Hinweise gegeben hat, in welcher Form eine Veröffentlichung der bestehenden und geplanten Mobilfunkantennen-Standorte zulässig ist. Diese Hinweise sind im Internetangebot des _LfD seit November 2002 auch veröffentlicht.

Hiernach ist die Veröffentlichung von personenbezogenen Standortdaten im Internet mangels Rechtsgrundlage datenschutzrechtlich nicht zulässig. Es bestehen gegen die Veröffentlichung der Daten im Internet jedoch dann keine Bedenken, wenn diese hinreichend anonymisiert sind, so dass ein Rückschluss auf die genauen Standorte und die dahinter stehenden Grundeigentümer bzw. Verpächter nicht möglich ist. Datenschutzrechtlich unbedenklich ist die internetgestützte Veröffentlichung der Standortdaten auch, wenn diese sich auf Grundstücke der öffentlichen Hand oder juristischer Personen beziehen oder im Falle der Zustimmung der betroffenen privaten Grundeigentümer. Darüber hinaus ist die Veröffentlichung der Informationen auch auf lokaler Ebene außerhalb des Internets unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Entgegen der Presseberichte hat die Stadt Mainz es bislang versäumt, eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werdende Standortkarte vorzulegen. In einer gemeinsamen Besprechung im April 2003 waren sich der Datenschutzbeauftragte der Stadt Mainz, die anwesenden Mobilfunkbetreiber und der _LfD darüber einig, dass auf der von der Stadt bislang vorgelegten Karte die fraglichen Daten nicht ausreichend anonymisiert waren.

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