Der Europäische Gerichtshof wird heute über österreichisch/irische Klagen gegen die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verhandeln. Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Debatte um nachrichtendienstliche Ausspähungen der Kommunikation der Bürger nimmt der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner dies zum Anlass, auf folgende Punkte hinzuweisen:
Zwar ist die Vorratsdatenspeicherung, die durch die angegriffene Verordnung europaweit vorgeschrieben wird, nicht vergleichbar mit der totalen Sammlung aller Kommunikationsverkehrsdaten, wie sie derzeit dem us-amerikanischen Geheimdienst NSA vorgeworfen wird. Die europäische Verordnung sieht vor, dass die Verbindungsdaten bei den TK-Unternehmen, nicht bei staatlichen Stellen, gesammelt werden. Außerdem sollen sie nur zur Verfolgung schwerer Straftaten in konkreten Verdachtsfällen genutzt werden, nicht zur allgemeinen Verdachtsschöpfung durch einen Geheimdienst oder gar zur Wirtschaftsspionage.
Dennoch geht auch diese Vorratsdatenspeicherung aus der Sicht der deutschen Datenschutzbeauftragten zu weit. Bereits in ihrer Entschließung vom 18. März 2010 hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Wir Europäer wären gut beraten, wenn wir in der aktuellen Situation ein Zeichen für den Datenschutz und für das Recht auf unbeobachtete Kommunikation setzen würden, so Wagner. Nur wenn wir in Europa selbst ein hohes Datenschutzniveau gegenüber staatlichen Stellen aufrecht erhalten, können wir von anderen glaubwürdig fordern, sich an diesen Standards zu orientieren.