Smart Home

In bewährter Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat sich der LfDI im Rahmen des 4. Verbraucher­dialogs dem Thema Smart Home gewidmet. Ziel der Verbraucherdialoge ist es, zusammen mit Expertin­nen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Behörden datenschutz- und ver­braucherfreundliche Anforderungen an neue digitale Technologien zu formulieren. Diese werden in Empfehlungen zusammengefasst und veröffentlicht, die sich zum einen an Verbraucherinnen und Ver­braucher, zum anderen aber auch an Produktan­bieter richten.

Mit dem Thema Smart Home war das intelligente Zuhause Gegenstand des im Juni 2015 gestarteten und in mehreren Arbeitssitzungen entfalteten Ver­braucherdialogs. Unter dem Oberbegriff „Smart Home“ wurden dabei technische Verfahren, Sys­teme und Dienste in Wohnräumen, -häusern und der Wohnumgebung betrachtet, die auf vernetzten Ge­räten und Installationen sowie automatisierbaren Abläufen basieren und zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität, der Sicherheit sowie zur Steuerung der Energienutzung beitragen sollen.

Aktuelle Angebote am deutschen Markt betreffen z.B. die Vernetzung und Steuerung von Heizungs­thermostaten, Jalousien, Beleuchtung, Tür- und Hauskameras oder Rauchmeldern. Solche sog. nachrüstbaren Lösungen, die jedermann – egal ob Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer – zu vergleichsweise moderaten Preisen erwerben und oftmals selbständig in den eigenen vier Wänden installieren kann, standen im Fokus des 4. Verbraucherdialogs.

Aus Sicht des Datenschutzes hat die Themenstel­lung eine besondere Brisanz. Den fraglos mit den smarten Technologien verbundenen Vorteilen ste­hen nämlich häufig Nachteile gegenüber, die mit der Preisgabe persönlicher Lebensumstände verbunden sind. Auch wenn auf den ersten Blick vermeintlich nur technische Daten erhoben und verarbeitet wer­den, eröffnen diese mitunter erstaunlich detaillierte Einblicke in die Privatsphäre einzelner Nutzerinnen und Nutzer. Die schiere Datenmenge macht es häu­fig leicht, aussagekräftige Nutzerprofile zu erstellen und Lebensgewohnheiten offen zu legen. Hei­zungswerte geben in diesem Sinne Aufschluss über das Nutzungsverhalten einzelner Räume, und aus dem Stromverbrauch lassen sich gar Rückschlüsse auf das konsumierte Fernsehprogramm ziehen.

Da die Daten die räumliche Privatsphäre und damit einen besonders schützenswerten Rückzugsort betreffen, war es aus Sicht des LfDI wichtig, Leitli­nien zur Umsetzung grundlegender datenschutz­rechtlicher Prinzipien für Smart Home-Anwendungen zu definieren. Besondere Bedeutung kommt in den Empfehlungen daher den Aspekten der Transpa­renz, der Datensouveränität, der Datensparsamkeit aber nicht zuletzt auch der Datensicherheit zu.

Definition

Unter dem Oberbegriff "Smart Home" versteht man technische Verfahren, Systeme und Dienste in Wohnräumen, -häusern und der Wohnumgebung, die auf vernetzten Geräten und Installationen sowie automatisierbaren Abläufen basieren und zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität, der Sicherheit sowie zur Steuerung der Energienutzung beitragen sollen.