3. Verbraucherdialog Mobile Payment Mobil bezahlen, aber sicher! Experten legen Empfehlungen zur Gestaltung verbrauchergerechter Angebote von mobilen Bezahlverfahren vor

- Pressemitteilung vom 4. November 2013

Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff, Verbraucherzentralen-Vorstand Ulrike von der Lühe und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Edgar Wagner haben heute in Mainz die Ergebnisse des 3. rheinland-pfälzischen Verbraucherdialogs Mobile Payment vorgestellt. Auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums hatten sich Expertinnen und Experten aus Verbraucher- und Datenschutz, Wirtschaft, Forschung und Verwaltung seit April dieses Jahres in zwei Arbeitsgruppen mit Zahlungssicherheit und Datenschutz bei mobilen Bezahlverfahren befasst.

Ich freue mich, dass es in beiden Arbeitsgruppen gelungen ist, gemeinsam Empfehlungen zur verbrauchergerechten Gestaltung von Mobile Payment-Angeboten zu verabschieden, die von allen Mitgliedern der jeweiligen Arbeitsgruppe mitgetragen werden. Dass Verbraucher- und Anbietervertreter im Verbraucherinteresse übereinkommen, ist keineswegs selbstverständlich. Die Empfehlungen können somit wichtige verbraucherpolitische Impulse im Sinne eines präventiven Verbraucher- und Datenschutzes geben, damit kontaktlose Bezahlverfahren verbraucher- und datenschutzfreundlich auf dem deutschen Markt eingeführt werden, so der Minister. Gerade in den letzten Monaten gebe es zunehmend neue Bezahlmöglichkeiten im stationären Handel, vor allem per Smartphone, wobei die Verbreitung in Deutschland insgesamt noch gering sei.

Noch steckt Mobile Payment in den Kinderschuhen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden die neuen Verfahren erst dann in größerem Umfang nutzen, wenn sie den Technologien vertrauen können, ist Ulrike von der Lühe sicher. Es war wichtig, dass wir im Dialog mit den Anbietern gemeinsam Empfehlungen für sicheres mobiles Bezahlen entwickeln konnten. Das ist ein guter Ausgangspunkt für die weitere Diskussion.

Die Empfehlungen zur Zahlungssicherheit und zum Datenschutz richten sich an Anbieter von Mobile Payment-Verfahren und dienen insbesondere der Verbrauchersicherheit, den Verbraucherrechten sowie der Verbraucherinformation. Sie definieren Anforderungen an einen verbraucherfreundlichen Einsatz von Mobile Payment und enthalten grundlegende Kriterien u.a. zur Datenverarbeitung, Nutzerregistrierung und -authentifizierung, Zahlungsautorisierung, Transparenz und Kostenkontrolle sowie zu technisch-organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen. Die Empfehlungen sind nicht abschließend.

Mobile Payment-Verfahren haben nur eine Zukunft, wenn die neuen Bezahlverfahren datenschutzgerecht ausgestaltet sind, stellt der Landesdatenschutzbeauftragte Edgar Wagner fest. Der Dialog mit Anbietern habe gezeigt, dass auch die Wirtschaft ein großes Interesse daran habe, datenschutzkonforme Produkte zu entwickeln. Dazu gehöre in erster Linie, in verständlicher Form über die Datenverarbeitungsvorgänge aufzuklären, so dass sich Nutzerinnen und Nutzer von mobilen Zahlverfahren gut informiert und frei für eine Bezahlmethode entscheiden könnten, so Wagner weiter. Die im Rahmen des Verbraucherdialogs erarbeiteten Empfehlungen legen ein besonderes Augenmerk auf die Transparenz der Verfahren. Wenn sich Anbieter daran halten, schaffen sie eine gute Grundlage dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf datenschutzgerechte Verfahren vertrauen können.

Ob unbewusste Datenpreisgaben, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen oder mangelnde Verständlichkeit und Transparenz von Angeboten, es gibt unterschiedliche Risiken, die belegen, wie wichtig es ist, dass der Verbraucher- und Datenschutz bei der Entwicklung neuer mobiler Bezahlverfahren von Anfang an konsequent mitgedacht wird. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Vorteile und Risiken von Mobile Payment bewusst abwägen und sich auf ein hohes Verbraucher- und Datenschutzniveau verlassen können , so Hartloff abschließend.

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