Am 4. Februar 1974 ist das erste Datenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Damit war Rheinland-Pfalz nach Hessen und Schweden als dritter Gesetzgeber vorausschauend und zukunftsorientiert. Seit dem Jahr 2018 gilt und wirkt nun die Datenschutz-Grundverordnung und parallel dazu das an sie angepasste neue Landesdatenschutzgesetz. In der Zwischenzeit wurde ein langer Weg zurückgelegt, bei dem die Anforderungen an einen zeitgemäßen Datenschutz Änderungen unterlagen und auch weiterhin unterliegen. "Die enorme Geschwindigkeit, mit der insbesondere die Digitalisierung Art und Umfang von Datenverarbeitungen verändert, bestätigt den Ansatz der Datenschutz-Grundverordnung, einen Regelungsrahmen zu setzen, der technikneutral und entwicklungsoffen ist, um sich verändernden Anforderungen Rechnung zu tragen", meint der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann. "Grundlegende Datenschutzprinzipien wie die Zweckbindung der Datenverarbeitung, Informationspflichten oder die Wahrnehmung von Betroffenenrechten müssen dabei jedoch immer erhalten bleiben. Auch heute gilt das Recht der Betroffenen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu entscheiden!"
Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz, die Wirtschaft und die Verwaltung, alle Verantwortlichen und Betroffenen sind dauerhaft mit der dynamischen Verwirklichung der Freiheit in der digitalen Gesellschaft befasst. Genau dafür sollen die Datenschutzregelungen Anleitung, Hilfestellung und Regeln bieten. "Das Landesdatenschutzgesetz gehört zu diesen Leitplanken der Informationsgesellschaft", so der Landesbeauftragte. Für die öffentlichen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz gibt das Landesdatenschutzgesetz konkretere und spezifischere Anleitungen zur Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes. Dies ist aktueller denn je. Das Landesdatenschutzgesetz wird in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung seine Bedeutung in Anwendung und Vollziehung zeigen. Die vielfältigen neuen und alten Fragestellungen müssen bewältigt werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, erklärt dazu:
"Rheinland-Pfalz hat sich bereits früh zum Datenschutz und seinen Regeln bekannt. Diesen Weg haben wir in der Vergangenheit eingeschlagen und werden ihn auch in Zukunft fortsetzen. Dabei geht es darum, konstruktiv die digitale Wirklichkeit und die digitale Zukunft zu gestalten."
Weitere Informationen:
- Worum geht es beim Datenschutz?
- Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung