Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder üben deutliche Kritik an dem von Bundesinnenminister Otto Schily vorgestellten 2. Sicherheitspaket zur Terrorismusbekämpfung, das am 7. November im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, sowie an zum Teil weitergehenden Länderinitiativen im Bundesrat.
In einer Entschließung stellen sie fest, dass ohne Rücksicht auf das grundrechtliche Übermaßverbot vorgeschlagen werde, was technisch möglich erscheint, ohne zu prüfen, was wirklich zur Terrorismusbekämpfung erforderlich und geeignet ist. Sie fordern die sicherheitspolitisch Verantwortlichen eindringlich auf, Persönlichkeitsrechte nicht vorschnell und ohne die gebotene sorgsam abwägende Prüfung einzuschränken.
Alle neu erwogenen Maßnahmen müssen sich daran messen lassen, ob sie für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Terrorismus wirklich geeignet und erforderlich sind. Einseitiges Streben nach einer umfassenden Sicherheit dürfe nicht den bisherigen gesellschaftlichen Konsens über die wertsetzende Bedeutung bürgerlicher Freiheits- und Persönlichkeitsrechte überlagern.
In weiteren Entschließungen mahnt die Konferenz die Wahrung des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten an im Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben zu Maut auf Autobahnen, Überlegungen zur Einführung von Medikamentenchipkarten, und Bund/Länder-Beratungen über eine neue Medienordnung. Zum Umgang mit genetischen Untersuchungen stellt die Konferenz ein Eckpunktepapier vor, das Anregung zu Gesetzesinitiativen und zur gesellschaftspolitischen Diskussion sein soll. Hinsichtlich EUROJUST, den Vorläufer einer möglichen europäischen Staatsanwaltschaft hat die Konferenz grundsätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen formuliert.
Der Vorsitz der Konferenz wird im kommenden Jahr turnusgemäß von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz übernommen.