Aktivitäten ausländischer Geheimdienste: Kein Anlass zur Resignation NSA nutzt Google-Cookies. Ein us-amerikanisches Gericht entscheidet: NSA verstößt gegen die amerikanische Verfassung

- Pressemitteilung vom 18. Dezember 2013

Presseberichten zufolge verwendet der US-Geheimdienst NSA zur Überwachung von Internetnutzern auch Cookies. Besonders wichtig sei der NSA offenbar Googles PREF Cookie, in dem Vorlieben des Nutzers bei Suchanfragen gespeichert werden.

Mittels Cookies können Internetnutzer durch das Netz verfolgt werden; ihre Kommunikation kann in den Datenmengen des Internets ausfindig gemacht werden.

Außerdem greift die NSA - den Presseberichten zufolge - Standortdaten auf Mobilgeräten ab, die zum Beispiel von Apps angesammelt werden.

Ein US-amerikanischer Bundesbezirksrichter hat am 16. Dezember 2013 entschieden, dass die NSA gegen die Verfassung verstößt, indem sie Daten aller US-Telefonate speichert. Er hat verfügt, dass die US-Regierung die Sammlung von Verbindungsdaten der zwei Beschwerdeführer stoppen müsse und alle gespeicherten Daten über sie löschen muss. Der Richter erklärte, er könne sich kein wahlloseres und willkürlicheres Eindringen vorstellen, als diese systematische und hochentwickelte Sammlung und Speicherung von persönlichen Daten jedes einzelnen Bürgers. Das widerspreche sicher dem Grad an Privatsphäre, den die Gründerväter im Vierten Zusatzartikel der US-Verfassung festgeschrieben haben.

Wir erfahren immer Genaueres über die maßlosen Ausspähaktivitäten ausländischer Geheimdienste. Transparenz ist wichtig. Nur wer die Bedrohung kennt, kann sich angemessen schützen. Welche Möglichkeiten die Nutzer haben, sich gegen unerwünschte Ausspähungen zu wehren, haben wir in der Rubrik Selbstdatenschutz dieses Internetangebots dargestellt.

Und: Rechtsstaatliche Sicherungen wie die unabhängige Justiz funktionieren. Der Datenschutz muss immer neu erkämpft und bewahrt werden, zur Resignation besteht kein Anlass.

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