Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes an die Vorgaben der EG-Datenschutzrichtlinie

- Pressemitteilung vom 27. Mai 2002

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2002 das Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit ist auch das rheinland-pfälzische Datenschutzgesetz an die Vorgaben der EG-Datenschutzrichtlinie angepasst.

Darüber hinaus wurden für einzelne moderne Informations- und Kommunikationstechniken wie elektronisch lesbare Chipkarten und Einrichtungen zur Videoüberwachung die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen.

Zurück