| Informationsfreiheit

Anzahl der Informationsfreiheitsanfragen erneut gestiegen - Pressekonferenz "Transparenz in Corona-Zeiten“

Das Jahr 2020 war ein außergewöhnliches Jahr – auch für die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz. Die Corona-Pandemie war allgegenwärtig, und entsprechend viele Informationsfreiheitsanfragen stellten Bürgerinnen und Bürger mit Bezug zu COVID-19 an die öffentlichen Stellen des Landes.

In der Pressekonferenz "Best of Informationsfreiheit –Transparenz in Corona-Zeiten" hat Professor Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz, mit Blick auf die Informationsfreiheit im Jahr 2020 Bilanz gezogen: Die Anzahl der Beratungsanfragen und Beschwerdeeingaben in Rheinland-Pfalz ist mit insgesamt 200 im Vergleich zu den Vorjahren erneut gestiegen (190 im Jahr 2019 und 180 im Jahr 2018). Hierin nicht enthalten sind die zahlreichen telefonischen Beratungen. Auch die Anzahl der Informationsfreiheitsanträge, mit denen beim LfDI selbst Informationen beantragt wurden, stieg mit insgesamt 74 erneut an (55 im Jahr 2019 und 12 im Jahr 2018). Die PK fand virtuell statt. Neben Professor Kugelmann berichteten die zuständigen Referenten beim LfDI, Uli Mack und Oliver Müller.

Die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit des LfDI hatte einen starken Bezug zur Corona-Pandemie. Behörden bearbeiteten Informationsfreiheitsanträge zum Teil nicht in der entsprechenden Frist und begründeten diese Fristversäumnisse mit der aktuellen Situation: Zum einen sei es aufgrund der Pandemie zu einer unvorhergesehenen erheblichen Mehrbelastung gekommen und zum anderen hätten sie ihren Dienstbetrieb aufgrund der Vorgaben zur Corona-Bekämpfung umorganisieren müssen. Im Zuge der Vermittlung zwischen Antragstellern und Behörden nahm der LfDI auf die besonderen Umstände Rücksicht und bat oftmals Antragsteller um Verständnis für die verzögerte Bearbeitung. In einem Fall sprach der LfDI eine Beanstandung gegenüber einer Behörde aus: Ein Bürger hatte bei einem Landkreis unter anderem die Übersendung von Corona-Testergebnissen beantragt. Der Landkreis ließ die gesetzliche Frist zur Beantwortung der Anfrage ungenutzt verstreichen und gab auch gegenüber dem Landesbeauftragten trotz dessen mehrfacher Aufforderung zu dieser Angelegenheit keine Stellungnahme ab.

Konkret haben Bürgerinnen und Bürger unter anderem Folgendes gefragt: Ein  Antragsteller beantragte die Übersendung von positiven und negativen Corona-Testergebnissen sowie Quarantäne-Anordnungen. Eine weitere Person wollte mehr über den Aussagegehalt von PCR-Tests erfahren und beantragte in diesem Zusammenhang Informationen über deren Sensitivität, die prozentuale Rate der Falsch-Positiv-Raten sowie über die Abrechnungsmodalitäten zwischen dem angefragten Landkreis und den Test-Laboren. Eine weitere Anfrage richtete sich an ein Ministerium und hatte die Berechnungsgrundlage zur 7-Tage-Inzidenz und die diesbezügliche Korrespondenz zwischen öffentlichen Stellen zum Gegenstand.

Zu dem Handout, in dem interessante Fälle mit Bezug zur Informationsfreiheit versammelt sind, befindet sich hier.

Zurück