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Behördenbezeichnung des Landesbeauftragten für den Datenschutz wird für einen üblen Scherz im Internet missbraucht

- Pressemitteilung vom 20. Juli 2001

Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist bekannt geworden, dass ein Internetnutzer mit der Adresse Internet.Polizei@web.de E-Mails verbreitet, in denen er im Namen des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten behauptet, bestimmte Internetnutzer hätten mehrfach Internetseiten angefordert, die auf dem offiziellen Internetsperrindex vermerkt seien. Es handele sich dabei um Internetinhalte, die Rassismus, Gewalt oder abnormale Sexualpraktiken verherrlichen würden. Die aufgerufenen Internetseiten seien nur für Personen über 18 Jahren freigegeben (in der E-Mail wird an dieser Stelle IntNetStgB §§ 21 ff. erwähnt). Die Adressaten sollten eine Telefonnummer angeben, unter der sie erreichbar seien. Per Telefon würde überprüft werden, ob sie berechtigt seien, Internetinhalte für Personen über 18 Jahre einzusehen.Sollte innerhalb von 3 Tagen keine Antwort eingehen, würde die Internetpolizei den Anschluss sperren lassen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt klar, dass er mit dieser Aktion nichts zu tun hat. Der damit erweckte Eindruck, die Polizei überprüfe generell das Surfverhalten der Bürger und der Landesbeauftragte für den Datenschutz sei dabei eingebunden, ist falsch:

Die Behörden, auch die Polizei, haben keine Möglichkeiten zur generellen Überprüfung des Surfverhaltens der Bürger. Dass es sich bei dieser Aktion um einen üblen Scherz handelt, wird schon durch einzelne Teile der E-Mail deutlich: Es gibt weder ein Internetstrafgesetzbuch, noch einen offiziellen Internetsperrindex; es gibt auch keine Polizeidienststelle, die unter der Bezeichnung Internetpolizei auftritt.

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