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Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des Landestransparenzgesetzes veröffentlicht - Kugelmann: "Bestehende Defizite auf Ebene der Rechtsanwender müssen beseitigt werden."

Die Evaluierung des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz ist nunmehr abgeschlossen. Nach dem § 23 des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetzes überprüft die Landesregierung die Auswirkungen dieses Gesetzes mit wissenschaftlicher Unterstützung und berichtet vier Jahre nach seinem Inkrafttreten dem Landtag. Dieser Evaluierungsbericht wurde dem Präsidenten des Landtags mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 19. Juli 2021 übersandt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat, wie in § 23 S. 2 LTranspG vorgesehen, mit Schreiben vom 7. Mai 2021 eine Stellungnahme zu dem Evaluationsbericht abgegeben. Er hält unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Evaluierung sowie seiner bisherigen Vermittlungs- und Beratungstätigkeit zu dem Landestransparenzgesetz die getroffenen Regelungen für weitestgehend ausreichend und eine Gesetzesänderung daher gegenwärtig für nicht erforderlich. Stattdessen kommt er zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der bestehenden Defizite im Bereich der Transparenz und Offenheit nicht auf gesetzlicher Ebene, sondern im Rahmen der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben bestehen. Der Landesbeauftragte, Prof. Kugelmann, stellt klar: „Es bleibt viel zu tun, um die Informationsfreiheit und die Transparenz der Verwaltung in Rheinland-Pfalz weiter zu steigern. Das Gesetz selbst bietet dafür eine gute Grundlage. Auf der Ebene der Rechtsanwender muss aber beständig darauf hingewirkt werden, dass Transparenz und Offenheit sich als Leitlinie der Verwaltung etablieren. Ich werde dazu in freundlicher Beharrlichkeit meinen Beitrag leisten.“

Mit der Evaluierung wurde das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung im Dezember 2019 beauftragt. Die Untersuchungsgegenstände lassen sich in 3 Schwerpunkte unterteilen: Erstens die Überprüfung des Gesetzesvollzugs und der Implementierung der Transparenz-Plattform, zweitens die Auswirkungen auf die Verwaltung in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht und drittens die Erreichung der Ziele des Gesetzes. Der Landesbeauftragte wurde durch zwei Interviewtermine an der Evaluierung beteiligt. 

Auf Basis der durchgeführten Evaluierung hat das Forschungsinstitut Optimierungspotential identifiziert, das in 9 Handlungsempfehlungen resultierte. Den vollständigen Evaluierungsbericht sowie die Stellungnahme finden Sie unter https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/678-18.pdf

Weitergehende Informationen zum Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://s.rlp.de/ltranspg

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