Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nehmen die durch das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz geschaffene Möglichkeit des Zugangs zu Informationen öffentlicher Stellen wahr. Dies zeigt sich auch an der Anzahl der beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingehenden schriftlichen Beratungsanfragen und Beschwerdeeingaben, welche mit insgesamt 190 im Jahr 2019 im Vergleich zu 180 im Jahr 2018 erneut angestiegen ist. Hinzu kommen die zahlreichen telefonischen Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern oder Verwaltungen, die sich über ihre Informationsansprüche bzw. Herausgabeverpflichtungen informieren möchten.
Auch der Landesbeauftragte selbst unterliegt den Regelungen des Transparenzgesetzes und trägt entsprechenden Ersuchen Rechnung. So ist die Zahl der auf Informationszugang gerichteten Anträge, welche bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) selbst gestellt wurden, von 12 im Jahr 2018 auf 55 im Jahr 2019 angestiegen.
„Die steigende Anzahl von Anträgen auf Informationszugang zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf Informationszugang bewusst wahrnehmen. Die Fälle, in welchen der Landesbeauftragte vermittelnd eingeschaltet wird, lassen dabei erkennen, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig für Sie wichtige Anliegen verfolgen, zumeist aus ihrem regionalen Umfeld. Es geht um ganz konkrete Informationen der Kommune oder der Behörde, die den Einzelnen betreffen“, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Dies belegt, dass, gerade in einer komplexer werdenden Welt, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns zunehmend eingefordert wird. Bürgerinnen und Bürger wollen verstehen, aus welchen Gründen staatliche Stellen in gewisser Weise handeln. Sie nehmen ihr demokratisches Recht in Anspruch, das Handeln des Staates kontrollieren zu können.“
In einer Pressekonferenz am 7.1.2020 stellte der Landesbeauftragte die spannendsten und interessantesten Fälle im Bereich Informationsfreiheit im Jahr 2019 vor.
Weitere Informationen:
-Tischvorlage zur Pressekonferenz am 7.1.20
- Pressemeldung vom 18.12.2019 „Übergabe der Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“