Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, begrüßt, dass die langjährigen Bemühungen um einheitliche bürgerfreundliche Datenschutzregelungen in Europa nunmehr erfolgreich abgeschlossen werden können. Mit der politischen Einigung der Verhandlungspartner aus Parlament, Regierungen und EU-Kommission wurde die entscheidende Hürde genommen, so dass die Regelungen zeitnah formal verabschiedet werden können.
Professor Kugelmann betont: Es gibt keine Alternative zu möglichst einheitlichen europäischen Regelungen für den Umgang mit Bürgerdaten in der digitalisierten Welt. Nicht nur jede Bürgerin und jeder Bürger, sondern auch die Unternehmen werden vom einheitlichen Recht profitieren. Gleichzeitig seien im Fall von Verstößen gegen den Datenschutz schärfere Sanktionen möglich. Künftig würden Strafzahlungen bis zu 100 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens fällig. Besonders wichtig aus Sicht von Prof. Kugelmann: Jeder Bürger und jede Bürgerin kann künftig europaweit garantierte Rechte auch europaweit effektiv durchsetzen. Und das in Deutschland bewährte System betrieblicher Datenschutzbeauftragter wird eine Zukunft haben, wenn der Bundesgesetzgeber daran festhalten will. Alles in allem stellt der nach langen Anstrengungen erzielte Kompromiss einen erfolgreichen Kraftakt der EU dar, die damit Handlungsfähigkeit zu Gunsten von Einzelnem und Wirtschaft beweist. Nun liegt der Ball im Feld der einzelnen Staaten, um die neuen Regelungen mit Leben zu erfüllen. Die Datenschutzbehörden werden dabei wesentlich unterstützen und erweiterte Aufgaben wahrnehmen, indem sie die Rechtsänderungen erklären und besonders auch gegenüber den Akteuren des Internets durchsetzen. Diesen anspruchsvollen und erheblich wachsenden Aufgaben werde ich mich mit Nachdruck widmen.
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weitere Informationen
- Presseerklärung der Kommission (englisch)