Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre Steueridentifikationsnummer

- Pressemitteilung vom 4. August 2008

Was seit Juli letzten Jahres theoretisch eingeführt und vorbereitet wurde, wird nun für jede Bürgerin und jeden Bürger sichtbar: Die Finanzverwaltung hat ab 1. August begonnen, die bundesweit einheitliche Steueridentifikationsnummer an alle Steuerpflichtigen zu verschicken. Bereits im Vorfeld hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf die damit verbundene Gefahr eines verfassungswidrigen Personenkennzeichens hingewiesen (vgl. Pressemitteilung vom 29. Juni 2007 und 21. Tätigkeitsbericht, Tz. 13.3). Insbesondere unter diesem Gesichtspunkt wird er den weiteren Einsatz dieser persönlichen Nummer weiter begleiten.

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