Am 5. September 2005 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) verabschiedet, das am 1. Januar 2006 in Kraft tritt. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Akten der Bundesverwaltung einzusehen und bei Bundesbehörden vorliegende Informationen abzufragen. Ein enstprechendes Landesgesetz existiert auch in den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schlweswig-Holstein.