Mit seiner heutigen Entscheidung zur sog. Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht sich erneut als Garant des Datenschutzes erwiesen. In einer ersten Reaktion begrüßte der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, die Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Gerichts, welche die gesetzlichen Grundlagen der Speicherung von Telekommunikationsdaten für nichtig erklärte.
Mit nicht zu überbietender Deutlichkeit habe das Bundesverfassungsgericht einmal mehr den Bundesgesetzgeber korrigieren müssen, dem es nach wie vor nicht gelänge, dem Bürgerrecht auf Datenschutz ausreichend Rechnung zu tragen. Wagner hob hervor, dass
- die bisherigen Vorratsdaten ausnahmslos zu löschen sind,
- bis auf weiteres keine Vorratsdatenspeicherung mehr zulässig ist und
- zukünftig eine Datenspeicherung nur unter engsten Voraussetzungen zulässig sein wird.
Da das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung an der grundsätzlichen Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht gerüttelt habe, müsse man jetzt auf europäischer Ebene diese Richtlinie korrigieren. Es sei ein ermutigendes Zeichen, dass die dort zuständigen Stellen - insbesondere die neue Vizepräsidentin der EU-Kommission Viviane Reding - angekündigt hätten, die Richtlinie überprüfen und ggf. korrigieren zu wollen.
Das Urteil gebe Anlass darüber nachzudenken, warum die Gesetzgeber in Bund und Ländern immer wieder vom Bundesverfassungsgericht in datenschutzrechtliche Schranken gewiesen werden müssten. Die Entscheidung zeige einmal mehr, dass es immer noch keine effektive politische Lobby für den Datenschutz gebe. Es sei sehr zu bezweifeln, ob die jüngst von der Internet-Wirtschaft erhobene Forderung nach einem Internetminister der richtige Weg sei. Eher müsse man darüber nachdenken, ob man in Zeiten von StudiVZ und Google Street View den Datenschutz wirklich bei den Innenministern ansiedelt oder nicht doch besser beim Verbraucherschutz - oder beim Justizministerium. Die effektivste politische Lobby seien Bürgerinnen und Bürger, die sich des Werts ihrer Privatsphäre bewusst sind. Auch hier sei noch viel politische Überzeugungsarbeit notwendig.
---
weitere Informationen
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung