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Corona-Freiheitsschutz-Begleitgesetz für mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Rechtssicherheit!

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bröckelt. In die Kritik geraten dabei u.a. die Maßnahmen der Kontakterfassung von betroffenen Personen bei Gaststätten-, Friseur- oder Spielothekbesuchen. Nicht nur, dass durch die Datenerfassung Rückschlüsse auf den Freizeitaufenthalt und das Konsumverhalten der Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden möglich sind, zuletzt gerieten die Listen aufgrund vereinzelter Zugriffe der Polizeibehörden in Kritik.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen bröckelt. In die Kritik geraten dabei u.a. die Maßnahmen der Kontakterfassung von betroffenen Personen bei Gaststätten-, Friseur- oder Spielothekbesuchen. Nicht nur, dass durch die Datenerfassung Rückschlüsse auf den Freizeitaufenthalt und das Konsumverhalten der Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden möglich sind, zuletzt gerieten die Listen aufgrund vereinzelter Zugriffe der Polizeibehörden in Kritik. 

Prof. Dr. Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, mahnt: "Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht. Es ist unbestritten, dass der Zugriff auf die Kontaktdaten für die Aufgabenerfüllung der Polizeibehörden nützlich sein kann. Diese Maßnahmen sind jedoch nur dann verhältnismäßig, wenn in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger nur aufgrund vorliegender schwerer Straftaten eingegriffen wird."

Aber nicht nur die Polizeibehörden machen sich die Daten zu Nutze. Dem Landesdatenschutzbeauftragten wurden auch Fälle gemeldet, in denen die Daten seitens der Gaststättenbetreiber missbraucht wurden: Eine 16jährige wurde z.B. per Handy von einem Mitarbeiter der Gaststätte kontaktiert. "Solche Missbrauchsfälle torpedieren das Vertrauen der Bevölkerung in die grundsätzliche sinnvolle und notwendige Maßnahme. Dadurch wird nicht zuletzt die Maßnahme selbst beeinträchtigt, denn es steht zu befürchten, dass die betroffenen Personen keine wahrheitsgemäßen Angaben mehr machen", warnt Kugelmann. Dies würde dem eigentlichen Ziel der Gästelisten zuwiderlaufen, im Infektionsfall die Corona-Infektionskette nachvollziehen und andere Personen schützen zu können.

Kugelmann fordert in Übereinstimmung mit anderen Datenschützern: "Zielführend wäre eine gesetzliche Regelung, dass der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden die Ausnahme von der Regel ist. Durch ein Corona-Freiheitsschutz-Begleitgesetz sollten die freiheitssichernden Rahmenbedingungen von datenintensiven Maßnahmen des Infektionsschutzes bundesweit festgelegt werden. Dazu zählen Zweckbindungsregelungen, Verwendungsverbote und spezielle Regeln für die Strafverfolgung, die ausschließlich bei dem Vorliegen schwerer Straftaten und unter der Bedingung von Verfahrensgarantien, wie richterliche Beschlüsse auf die Kontaktdaten, die zum Zwecke des Infektionsschutzes erhoben wurden, zugreifen kann. Rechtssicherheit und Freiheitsschutz sind tragende Voraussetzungen eines akzeptierten und damit erfolgreichen Infektionsschutzes.“ 

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