Das Geschäft mit der Sorglosigkeit - Mangelhafter Schutz Minderjähriger bei SchülerVZ

- Pressemitteilung vom 19. Oktober 2009

Leichtfertigen Umgang mit den Rechten und den Daten von Kindern und Jugendlichen warf der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Edgar Wagner, den Betreibern von SchülerVZ vor. Es sei bereits grob fahrlässig gewesen, dass die Netzwerkbetreiber keine Konsequenzen aus vergleichbaren Vorkommnissen gezogen hätten, die sich in der jüngsten Vergangenheit bereits in anderen Netzwerken ereignet hätten. Man hatte die technische Möglichkeit entsprechende Datenangriffe abzuwehren und hat sie nicht genutzt. Wieder einmal musste es erst zum Skandal kommen, bis man Schwachstellen beseitigt, so Wagner.

Noch schwerwiegender sei aber, dass sich auch Kinder unter 14 Jahren - teilweise sogar Achtjährige - zuhauf in SchülerVZ tummelten. Dies widerspreche dem Datenschutz- und dem Zivilrecht. Danach sind Rechtsgeschäfte jedenfalls mit Kindern unter 14 Jahren regelmäßig unwirksam, wenn sie für diese nicht nur mit Vorteilen verbunden sind. Dies gelte auch für die Mitgliedschaft in sozialen Netzwerken. Worin hier die Nachteile bestünden, sei jetzt hoffentlich für jeden deutlich geworden.

Wagner forderte die Betreiber von SchülerVZ deshalb auf, endlich für eine wirksame Alterskontrolle zu sorgen. Wer die Unerfahrenheit und Sorglosigkeit von Kindern ausnutze, gehöre nicht nur ermahnt, sondern bestraft.

Im Übrigen zeige der Vorfall erneut, dass der Datenschutz nicht nur eine Kontroll-, sondern auch eine Bildungsaufgabe sei. Kindern und Jugendlichen müsse vermittelt werden, dass der Aufenthalt im Internet und in sozialen Netzwerken nicht nur Vorteile hätte und Spaß mache, sondern auch riskant sei. Dies sei Aufgabe von Staat und Gesellschaft, aber auch der Eltern.

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