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Das kommunale Datenschutzmanagement gemeinsam stärken!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz schließt Projekt mit vier rheinland-pfälzischen Kommunalverwaltungen durch Vorlage von Best-Practice-Empfehlungen erfolgreich ab.

Mit einer Fachveranstaltung und der Vorlage von Best-Practice-Empfehlungen hat der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, in Mainz das von ihm initiierte Projekt zur Stärkung des kommunalen Datenschutzmanagements erfolgreich beendet. Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen und Verbänden konnten sich ein Bild von den erzielten Ergebnissen und deren Übertragbarkeit in ihre Bereiche machen.

Vertreter der Projektkommunen, des rheinland-pfälzischen Innenministeriums sowie der kommunalen Spitzenverbände würdigten die Projektarbeit. „Das mit dem Projekt verfolgte Anliegen eines effektiven und nachhaltigen Datenschutzes in den Verwaltungen hat angesichts der jüngsten Hackerangriffe und der wachsenden Bedrohungslagen besondere Aktualität,“ erklärte LfDI Prof. Dr. Kugelmann bei der heutigen Veranstaltung. „Zu einem erfolgreichen Datenschutzmanagement gehört neben der Bereitstellung der erforderlichen personellen Ressourcen vor allem das Bewusstsein, dass Datenschutz Grundrechtsschutz ist. Angesichts der im Mai 2018 wirksam werdenden Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die die Verwaltungen als Ganzes zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit verpflichtet, sind die nun vorgelegten Empfehlungen eine gute Grundlage für die Kommunalverwaltungen, sich auf die anstehende Rechtsänderungen vorzubereiten. Wir werden sie dabei auch weiter konstruktiv begleiten.“

Seit Herbst 2016 hat der LfDI Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Verwaltungen des Landkreises Bad Kreuznach, der Städte Trier und Neuwied sowie der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern nach Möglichkeiten gesucht, strukturelle Verbesserungen bei der Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit in den Kommunen herausgearbeitet. Die nun vorgestellten Best-Practice-Empfehlungen sollen den Kommunalverwaltungen Wege aufzeigen, um ihre Aufgaben effektiv und zugleich datenschutzgerecht zu erfüllen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die kommunalen Datenschutzbeauftragten. In dem Projekt wurde daher gemeinsam mit den beteiligten Kommunen wohl zum ersten Mal in Deutschland ein Vorschlag zur Stellenbemessung und Stellenbewertung kommunaler Datenschutzbeauftragter erarbeitet.
Zur Wahrung von Datenschutz und Datensicherheit in der Verwaltung sind nicht unerhebliche fachliche, organisatorische und verwaltungspraktische Anstrengungen erforderlich. Das Projekt will vor dem Hintergrund der anstehenden Neuerungen des Datenschutzrechts aufzeigen, dass diese Anstrengungen leistbar sind.

Die Best-Practice-Empfehlungen zur Stärkung des kommunalen Datenschutzmanagements können über die Homepage des LfDI Rheinland-Pfalz abgerufen werden.

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